12233/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.06.2012
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ANFRAGE
Des Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend unterdrückte Nummern von Polizeidienststellen
Im Rahmen von Bürgeranfragen wurden dahingehend Bedenken geäußert, dass Anrufe von Polizei und anderen Behörden mit unterdrückter Nummer vorgenommen werden.
Unbekannte Nummern werden nicht nur von Polizeidienststellen sondern auch von Unternehmen verwendet, die ein aggressives Telefonmarketing betreiben. Für viele Bürger ist es somit eine Selbstverständlichkeit bei Anrufen bei denen die Nummer nicht erscheint, schlichtweg nicht abzuheben. Dies wiederum führt zu Verzögerungen in der Kommunikation zwischen Behörden und anderen Parteien
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende,
Anfrage:
1. Mit welcher Begründung werden unterdrückte Nummern verwendet wenn Polizeidienststellen versuchen Bürger telefonisch zu erreichen?
2. Seit wann werden diese unterdrückten Anschlüsse verwendet?
3. Gab es bislang schon Beschwerden über dieses neue System?
4. Welche Vorteile ergeben sich durch die Nutzung dieses Systems?
5. Welche Nachteile sind Ihnen bekannt?
6. Gab es eine dementsprechende Weisung des zuständigen Ministeriums?
7. Wenn nein, ist es den jeweiligen Polizeiinspektionen möglich im Einzelfall zu entscheiden, ob die jeweilige Nummer unterdrückt wird, oder nicht?
8. Trifft es zu, dass eine Aufhebung der Nummernunterdrückung nicht möglich ist?
9. Wird dieses System seitens des Ministeriums für bürgerfreundlich befunden?