12235/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend mögliche Geldzahlungen an Alfons Mensdorff-Pouilly im Zuge des Pandemievertrages mit der Fa. Baxter

 

Im Jahr 2006 hat die damalige Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat mit dem Pharmakonzern „Baxter“ einen Vorvertrag, ein sogenanntes „Advance Purchase Agreement“ abgeschlossen, welches Österreich im Falle einer Pandemie eine Mindestlieferung von 16 Millionen Dosen eines entsprechenden Impfstoffes zusicherte.

Bereits 2009 wollten Sie keine Auskunft darüber geben, wie viel die Republik an den Konzern dafür bezahlt hat. Medienberichten zufolge hat die Republik 33 Millionen Euro an den Konzern dafür bezahlt.

In zahlreichen Medienberichten wird nun über einen möglichen Geldfluss im Zuge der Anschaffung von Atemschutzmasken als Schutz vor einer Pandemie an den Ehemann der damaligen Ministerin, Herrn Alfons Mensdorff-Pouilly berichtet. Es ist daher auch nicht ausgeschlossen, dass auch im Falle des Vorvertrages der Lobbyist seine Finger mit drinnen hatte. Immerhin sind 33 Millionen eine stolzer Preis für eine reine Garantieerklärung.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit

 

Anfrage:

 

1.    Gibt es in Ihrem Ressort Hinweise, dass auch in gegenständlichem Fall Gelder an den Lobbyisten Mensdorff-Pouilly geflossen sind?

2.    Wenn ja, in welchem Zeitraum und in welcher Höhe?

3.    Wenn ja, ist oder war dieser Sachverhalt Gegenstand interner und gerichtlicher Untersuchungen?

4.    Sehen Sie einen Betrag von 33 Millionen für einen Vorvertrag als angemessen?

5.    Können Sie ausschließen, dass von den kolportierten 33 Millionen Euro, die dieser Vorvertrag im Zuge von „kick-back“-Geschäften, Geld an Mitarbeiter des damaligen Kabinetts, die Ministerin oder ihren Ehemann geflossen ist?

6.    Wurde nach der letzten vermeintlichen „Pandemie“ der Krisenplan evaluiert?

7.    Wenn ja, gibt es auch für künftige ähnlich gelagerte Fälle einen Vorvertrag?

8.    Wenn ja, wann und von wem wurde dieser abgeschlossen?

9.    Wenn ja, mit welchem Pharmaunternehmen wurde dieser abgeschlossen?

10. Gab es bei dem im Jahr 2006 abgeschlossenen Vorvertrag ein zeitliches Limit, innerhalb dessen eine Pandemie auftreten muss?

11. Wenn ja, wie lange war dieses zeitliche Fenster geplant?