12240/J XXIV. GP
Eingelangt am 03.07.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Wilderer in Österreich 2011 - Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sowie Gerichtsverfahren nach §§ 137 - 141 StGB“
Mit der AB 8829/XXIV.GP vom 30.08.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zu einer ähnlich lautenden Anfrage beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2011 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Fälle von Wilderei (§§
137-141) wurden im Jahr 2011 bei den Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften angezeigt
(Aufschlüsselung der Delikte auf zuständige Gerichte)?
Wie viele Personen waren jeweils daran beteiligt?
2. Wie viele Anzeigen davon betrafen den Eingriff in ein fremdes Jagdrecht, wie viele davon den Eingriff in ein fremdes Fischereirecht (Aufschlüsselung der Anzeigen auf zuständige Gerichte)?
3. Wie viele Anzeigen betrafen Personen, die die Jagdprüfung abgeschlossen hatten (Jäger)?
4. In wie vielen Fällen wurde in diesem Zusammenhang auch Gewaltanwendung bzw. Körperverletzung nach § 140 StGB angezeigt (Aufschlüsselung auf zuständige Gerichte)?
5.
In wie
vielen Fällen wurden in diesem Zusammenhang auch Sachbeschädigungen
angezeigt
(Aufschlüsselung auf zuständige
Gerichte)?
6. In wie vielen Fällen kam es zu einer Anzeige nach § 141 StGB (Entwendung)?
7. Wie viele gerichtliche Strafverfahren gegen wie viele Personen nach (§§ 137-141 StGB) wurden im Jahr 2011 geführt (Aufschlüsselung der einzelnen Delikte auf zuständige Gerichte)?
8.
Wie
viele dieser Strafanzeigen wurden zurückgelegt?
Wie wurde dies jeweils begründet (Aufschlüsselung der einzelnen
Delikte auf zuständige Gerichte)?
9.
Wie viele dieser Verfahren
wurden eingestellt?
Wie wurde dies jeweils begründet
(Aufschlüsselung der einzelnen Delikte auf zuständige Gerichte)?
10.
Zu wie
vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es im Jahr 2011?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung der einzelnen
Delikte auf zuständige Gerichte)?
11.
In wie
vielen Fällen wurden die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Wie viele und welche Diversionsangebote wurden jeweils konkret gemacht
(Aufschlüsselung der einzelnen Delikte
auf zuständige Gerichte)?
12.
Wie
viele Strafverfahren aufgrund von Anzeigen nach §§ 137-141 StGB waren
bis 31.12.2011 noch
nicht rechtskräftig entschieden?
Wie ist nun jeweils der Verfahrensstand (Aufschlüsselung auf
zuständige Gerichte)?