12243/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.07.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Venier, Mag. Haider
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend die Steuerpflicht für Dienstwohnungen in touristischen Branchen
Mit dem Entschließungsantrag 1940/A(E) betreffend die Steuerpflicht für Dienstwohnungen in touristischen Branchen wurde beabsichtigt, die Bundesregierung aufzufordern, dem Nationalrat einen Entwurf zur Novellierung des § 3 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 - EStG 1988) vorzulegen, der eine Einkommenssteuerbefreiung für nicht angemietete arbeitsplatzbezogene Unterkünfte bis zu einer Gesamtfläche von 40 Quadratmetern, die nicht in Leitungspositionen tätigen Dienstnehmern in der Tourismuswirtschaft zur Verfügung gestellt werden, vorsieht.
Dies vor dem Hintergrund, dass gem. § 15 Abs. 2 iVm § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 - EStG 1988), StF: BGBl. Nr. 400/1988, als geldwerte Leistungen mit dem Mittelpreis des Verbrauchsortes zu bewerten und in dieser Höhe zu versteuern sind, worunter auch Dienstwohnungen (Rz149-162d) fallen, die Dienstnehmern kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden.
Dies ist gerade für die Tourismuswirtschaft, die ihr Personal vielfach überregional rekrutiert, problematisch, muss den – oft aus dem Ausland oder anderen Bundesländern stammenden – Mitarbeitern doch eine Schlaf- und Wohnmöglichkeit geboten werden.
Obwohl die Beratungen über den Antrag im Finanzausschuss noch nicht aufgenommen wurden wird von informierten Kreisen kolportiert, dass selbiger auf Verwaltungsebene bereits Folgen nach sich gezogen hätte.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage
1. Haben Sie seit der Einbringung des Entschließungsantrages 1940/A(E) Maßnahmen hinsichtlich der Steuerpflicht für Dienstwohnungen in touristischen Branchen getroffen, insbesondere Weisungen zum angeführten Thema erteilt?
2. Wenn ja, um welche Maßnahmen bzw. Weisungen handelt es sich dabei, wann wurden diese getroffen bzw. erteilt und wer ist deren Adressatenkreis?