12245/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.07.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Winter, Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Technische Kommunikationsüberwachung

Fortschritte im Bereich der Elektronik und die damit einhergehende Steigerung des erfassbaren  und rückverfolgbaren Datenvolumens sind geeignet den Bürger nahezu umfassend zu überwachen. Einsatzmöglichkeiten der Technischen Kommunikationsüberwachung sind hinsichtlich ihrer Möglichkeiten zur Erfassung in der Praxis nahezu unbegrenzt. Die auszuwertende Datenmenge ist allerdings zu umfangreich, um sämtliche Verbindungsdaten verarbeiten zu können.

Besonders deutlich wird dies anhand der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Telekomunikations-Kontakte und Datenübertragungen der österreichischen Bevölkerung werden ungezielt erfasst und für sechs Monate gespeichert. Das Beispiel Deutschlands zeigt, dass derartige Maßnahmen in Bezug auf die Relation zwischen Zielgruppe und tatsächlichen „Treffern“ nicht gerechtfertigt sind. Der 20. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten führte zu folgenden Erkenntnissen: Von 1990 bis 2000 – vor  Einführung der VDS – erhöhte sich die Verwendung des Instruments der Technischen Kommunikationsüberwachung ausgehend von 2.494 Fällen auf 15.741 zehn Jahre später. Die Auswertung ergab, dass die Maßnahme lediglich in 24 Prozent der Fälle begründet war und in nur 17 Prozent zu Erfolgen bei den Ermittlungen beitragen konnte. Mit der Einführung der VDS wird die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt. Die Anzahl potentiell gefährlicher Personen hat sich mit Sicherheit nicht in einem identischen Ausmaß erhöht. Die Effizienz der Maßnahmen muss unter empirischen Gesichtspunkten in diesem Kontext Zweifel gezogen werden. Der dramatische und bestürzende Anschlag des Anders Breivik etwa konnte trotz fortgeschrittener Überwachungsmaßnahmen und eines dichten Informationsnetzes nicht verhindert werden.   

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 


ANFRAGE

 

1.    Wie oft wurden in Österreich in den Jahren von 1990 bis 2000 jeweils Maßnahmen der Technischen Telekommunikationsüberwachung eingesetzt?

 

2.    In welchem Prozentsatz der Fälle war die Anwendung dieser Methoden substanziell gerechtfertigt?

 

3.    In welchem Prozentsatz der Fälle haben diese Maßnahmen zu substanziellen Fortschritten in der Ermittlung geführt?

 

4.    Wie viele Verbrechen konnten durch den Einsatz dieser Methoden – nachgewiesener Weise – in den Jahren von 1990 bis 2000 jeweils präventiv verhindert werden und welcher Art waren die Straftaten jeweils?

 

5.    Wie viele Verbrechen konnten durch den Einsatz dieser Methoden – nachgewiesener Weise – in den Jahren von 1990 bis 2000 jeweils im Nachhinein geklärt werden und welcher Art waren die Straftaten jeweils?

 

6.    Wie hoch ist das durchschnittliche Datenvolumen in Megabyte, das von jedem Einwohner Österreichs seit Einführung der VDS monatlich erfasst wird?