12274/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.07.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend des „Presseaussendung LK Kärnten bzgl. Almfutterflächen“

 

LK-Präsident Johann Mößler ist Bauernbund-Obmann in Kärnten und Mitglied der Präsidentenkonferenz der Österreichischen Landwirtschaftskammern, also maßgeblich in die österreichische Agrarpolitik eingebuden. Trotzdem kommt er in seiner Pressemitteilung vom 24. Mai zu sehr drastischen Feststellungen bzw. Vorwürfen gegenüber der Agrarmarkt Austria und damit an der Vorgangsweise des Ministeriums (mittels AMA) gegenüber den österreichischen – in Mößlers Fall gegenüber den Kärntner – Landwirten.

 

In der Pressemitteilung vom 24.05.2012 der Landwirtschaftskammer Kärnten ist wie folgt zu lesen:

Almfutterflächen: Mößler fordert Gleichbehandlung!

In Kärnten gibt es rund 2.000 Almen. 218 Almbewirtschafter haben 2010 ihre Flächenausmaße für die vom Vieh nutzbaren Futterflächen auf ihren Almen von sich aus berichtigt. Ihnen standen mit neuen detailgetreueren Luftbildern bessere Grundlagen zu deren genauerer Abgrenzung zur Verfügung. Kam es bei den Berichtigungen zu einer Verringerung der nutzbaren Futterfläche, dann verlangte die Agrarmarkt Austria (AMA) bisher nicht nur jenes Geld zurück, welches für zu viel beantragte Futterflächen ausbezahlt wurde, sondern sie verhängte bei bereits sehr geringen prozentuellen Abweichungen drakonische Strafen, sogenannte Sanktionen.

Seit 2010 setzt sich LK-Präsident ÖR Ing. Johann Mößler dafür ein, dass bei jenen Almbewirtschaftern, welche die verbesserten Möglichkeiten zur Flächenabgrenzung ihrer Almfutterflächen genutzt und diese im Sinne der Sorgfaltspflicht freiwillig korrigiert haben, die vollkommen unangemessenen Strafen nicht angewendet werden. Seit 2012 werden nun diese Strafen nicht mehr verhängt, wenn die Bewirtschafter diese Berichtigungen selbst veranlassen, also vor einer allfälligen AMA-Kontrolle vornehmen. Lediglich die zu viel bezogenen Fördermittel sind zurückzuzahlen.

Für Mößler ist es damit aber nicht getan. Er verlangt, dass die AMA auf die Strafen auch bei jenen Almbewirtschaftern verzichtet, welche ihre Berichtigungen bereits vor 2012 von sich aus vorgenommen haben. „Es ist wohl niemand logisch vermittelbar, weshalb jemand, der seine Futterflächen 2012 berichtigt, keine Strafe zahlt, aber jene, die es bereits 2010 getan haben, bestraft werden.“

Rund 150 Almen könnten davon betroffen sein. In mehreren bereits bekannten Fällen hat die Landwirtschaftskammer den Betroffenen bei ihren Einsprüchen gegen die Sanktionsverhängung geholfen. Für Mößler ist klar, sollten die Berichtigungsfälle aus 2010 nicht nach der Regelung 2012, das heißt unter Verzicht auf Strafen (Sanktionen) abgehandelt werden, wird die Landwirtschaftskammer den betroffenen Bauern juristisch zur Seite stehen. „Wenn dazu Musterverfahren möglich sind, werden wir diese führen“, sagt Mößler.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.    Stimmt der von LK-Präsident Mößler vorgebrachte Sachverhalt, dass bei Berichtigungen nicht nur für zu viel beantragte Futterflächen Rückforderungen gestellt, sondern auch bei geringfügigen Abweichungen bereits sogenannte Sanktionen verhängt wurden?

 

2.    Wie hoch waren die Rückforderungen der AMA durch die Kontrolle der Almfutterflächen? (aufgelistet nach Bundesländern, Jahren und Fällen)

 

3.    Wie hoch waren die Strafen, die die AMA im Zuge der Kontrollen der Almfutterflächen verhängt hat? (aufgelistet nach Bundesländern, Jahren und Fällen)

 

4.     Wie beurteilen Sie die Forderung des Kärntner LK-Präsidenten, dass es ist wohl niemand logisch vermittelbar sei, weshalb jemand, der seine Futterflächen 2012 berichtigt, keine Strafe zahlt, aber jene, die es bereits 2010 getan haben, bestraft werden sollen.?

 

5.    Stimmt der von LK-Präsident Mößler vorgebrachte Sachverhalt?


6.    Wenn ja, wie lässt sich diese offensichtliche Ungleichbehandlung rechtfertigen?

 

7.    Werden Sie dieser Forderung des Kärntner LK-Präsidenten nachkommen?

 

8.    Wenn nein, warum nicht?

 

9.    Wie beurteilen Sie die Vorbringen  und Klagsandrohungen von LK-Präsident Mößler gegen die AMA und letztlich gegen das Landwirtschaftsministerium?

 

10. Wie beurteilen Sie als zuständiger Minister und Verantwortlicher der AMA den Vorwurf von LK-Präsident Mößler, dass das Ministerium und die AMA in der Angelegenheit „Almfutterflächen“ Bauern UNGLEICH behandeln?