12288/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.07.2012
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A  N  F  R  A  G  E

der Abgeordneten Grosz, Ing. Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend unterlassene Rekonstruktion des vernichteten Aktes „Geh.Abb/98-Sonderoperation „Dürer“ – Verbindungen zum Fall Kampusch

 

Im Zuge von Ermittlungsmaßnahmen zum Fall Kampusch wurde bekannt, dass der Reserveoffizier Peter B., der nach den Auswertungsergebnissen zur Rufdatenrückerfassung eines für Ernst Holzapfel zugelassenen Mobiltelefons in den Verdacht aufklärungsbedürftiger Kontaktnähe zur Pornoszene geraten war, bereits zu einem früheren Zeitpunkt in Zusammenhang mit einem Pornoskandal, der sich im Bereich des Heeresnachrichtenamtens abspielte, einvernommen worden war, weshalb der seinerzeitige Chefermittler der Sonderkommission des Bundeskriminalamts Polizeioberst Oberst Franz Kröll um die Einsichtnahme in die entsprechenden Aktenunterlagen aus dem Ihrer Leitungsverantwortung unterliegenden Ressortbereich ersuchte. Der Bezugsakt wurde unter der Aktenzahl „Geh.Abb/98-Sonderoperation „Dürer“ geführt.

Hauptbetroffener dieser „Sonderoperation Dürer“ war ein führender Offizier des Heeresnachrichtenamtes, welcher später erschossen in Deutschland auf einer Autobahnraststätte aufgefunden wurde.

Das vorerwähnte Ersuchen des Chefermittlers Oberst Kröll wurde damit beantwortet, dass der Akt mit dem zitierten Aktenzeichen angeblich nicht mehr auffindbar sei. Recherchen haben ergeben, dass dieser Akt deshalb nicht mehr verfügbar ist, weil er - offenbar gesetzwidrig - unter der führenden Verantwortung eines namentlich bekannten Leitungsbeamten vernichtet worden war. Dieser leitende Beamte des Abwehramtes genießt dessen ungeachtet – aus welchen Gründen auch immer – das Wohlwollen der burgenländischen Landesregierung, wo er nach erwiesener Untragbarkeit im Heeresabwehramt aus Anlass verschiedener dienstlicher Vorkommnisse eine Funktion bekleidet, deren Anforderungsprofil besondere Vertrauenswürdigkeit einschließt.

Dem Vernehmen nach liegt der Schwerpunkt der dazu im Landesverteidigungsressort veranlassten Ermittlungen nicht auf den bedenklichen Begleitumständen der gesetzwidrigen Aktenvernichtung und dem anlassbedingten Erfordernis der


Rekonstruktion des wesentlichen Akteninhalts. Die Stoßrichtung der ressortinternen Ermittlungen soll vielmehr auf jene „undichte Stelle“ ausgerichtet sein, die im Außenverhältnis für das Bekanntwerden der zitierten Aktenzahl verantwortlich ist.

Der Verdacht von Implikationen mit Sexualbezug im Umfeld des Ernst Holzapfel, wie sie vorliegend als offener Ermittlungsansatz gegen den Reserveoffizier Peter B. aktenkundig sind, ist für eine umfassende Klärung der in vielfacher Hinsicht noch längst nicht abschließend ermittelten Hintergründe zum Fall Kampusch von entscheidender Bedeutung. Es erweist sich daher als pflichtwidrig unverantwortlich, von der an sich möglichen genauen Ermittlung der hier angesprochenen Zusammenhänge mit speziell gelagertem Sexualbezug, wie sie nach dem Gesagten zum Akt „Sonderoperation Dürer“ durch die Ergebnisse der Rufdatenrückerfassung konkret indiziert sind, abzusehen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

 

Anfrage

1.             Wurde der oben zitierte Akt „Sonderoperation Dürer“ tatsächlich gelöscht – wenn ja, wann und auf wessen Veranlassung?

2.             Wurden Kopien dieses Aktes in Ihrem Ressortbereich hergestellt und, wenn ja, von wem und wo befinden sich diese Kopien?

3.             Werden Sie im Falle dessen, dass ein Originalakt oder eine Kopie vorhanden ist, umgehend dafür Sorge tragen, dass die Justiz, das Innenressort und der zuständige Parlamentarische Unterausschuss die Kopien jener Aktenteile, die den Reserveoffizier Peter B. betreffen, erhalten werden?

4.             Haben Sie die Weisung erteilt, den allenfalls gesetzeswidrigerweise vernichteten Akt nach Möglichkeit zu rekonstruieren, insbesondere zu erheben, wer den Reserveoffizier Peter B. seinerzeit vernommen bzw. angehört hat? Verneinendenfalls, aus welchen Gründen ist dies unterblieben?

5.             Für den Fall bisheriger Abstandnahme davon: Werden Sie dieses Versäumnis aus aktuellem Anlass nachholen, insbesondere auch mit Rücksicht darauf, dass die von Peter B. und Ernst Holzapfel angegebene Begründungen dafür, dass sie trotz wechselseitig gespeicherter Daten über gegenseitige Telefonkontakte einander nicht kennen wollen, jedweder Lebenserfahrung widersprechen?