12292/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.07.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Budget Justizressort: Einnahmen aus vermögensrechtlichen Anordnungen“
Mit der AB 10858/XXIV.GP vom 11. Mai 2012 wurde die Anfrage betreffend "Vermögensrechtliche Anordnungen – Sicherstellung von illegalen Vermögenswerten (Strafrechtliche Gewinnabschöpfung)" durch die Justizministerin beantwortet. Darin wurden auch die Verbesserungen aufgrund des beschlossenen strafrechtlichen Kompetenzpaketes beschlossen.
Weiters wurde u.a. darauf verwiesen, dass die abgeschöpften Vermögenswerte im Budget des Justizressorts unter der Finanzposition 2/13204-8851.901 "Abschöpfung der Bereicherung" vereinnahmt wurden.
Folgende Daten zu vermögensrechtlichen Anordnungen aus der Verfahrensautomation Justiz wurden in der zitierten Anfragebeantwortung bekannt gegeben:
· 32 Anträge auf Verwertung gem. § 115a StPO
· 25 Ankündigungen der Verwertung gem. § 115a StPO
· 7 Ablehnungen Verwertung gem. § 115a StPO
· 18.385 Anträge auf Beschlagnahme gem. § 115 StPO
· 17.863 Bewilligungen Beschlagnahme gem. § 115 StPO
· 605 Ablehnungen Beschlagnahme gem. § 115 StPO
· 2.454 Abschöpfungen der Bereicherung
· 10.177 Einziehungen mit Urteil
· 6.538 Einziehungen mit Beschluss
· 593 mal Verfall (§ 20 StGB – Urteil)
· 2 mal erweiterter Verfall (§ 20b StGB)
· 4.094 Selbständige Verfahren gem. § 445 StPO
Die Bundesministerin für Justiz nahm in der AB 11253/XXIV.GP vom 19. Juni 2012 auch zur neuen Rechtslage Stellung:
"Seit 1. Jänner 2011 ist die Verwertung sichergestellter oder beschlagnahmter Vermögenswerte in den §§ 115a ff StPO geregelt. Demnach sind nach § 115a StPO Geldbeträge, Geldforderungen und Wertpapiere, die gemäß § 110 Abs. 1 Z 3 sichergestellt wurden oder deren Beschlagnahme gemäß § 115 Abs. 1 Z 3 zulässig ist, einzuziehen oder zu veräußern (Verwertung), wenn
1. über den Verfall oder den erweiterten Verfall nicht in einem Strafurteil (§§ 443 bis 444a) oder in einem selbstständigen Verfahren (§§ 445 bis 446) entschieden werden kann, weil der Beschuldigte oder ein Haftungsbeteiligter nicht ausgeforscht werden oder nicht vor Gericht gestellt werden kann und das Verfahren aus diesem Grund gemäß § 197 abzubrechen ist,
2. seit der Sicherstellung oder Beschlagnahme mindestens zwei Jahre vergangen sind und das Edikt über die bevorstehende Verwertung (§ 115b) mindestens ein Jahr öffentlich bekannt gemacht war (§ 115b Abs. 2).
Die Verwertung ist unzulässig, soweit und solange
1. eine Person, die nicht im Verdacht steht, sich an der strafbaren Handlung beteiligt zu haben, ein Recht auf den Vermögenswert (Abs. 1) glaubhaft gemacht hat, oder
2. der Vermögenswert (Abs. 1) gerichtlich gepfändet ist.
Über die Verwertung hat das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft, gegebenenfalls zugleich mit der Beschlagnahme zu entscheiden.
Mit 1. September 2012 wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Verwertung von sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenständen oder Vermögenswerten noch während eines anhängigen Strafverfahrens möglich."
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. In wie vielen Fällen wurden bei einer Abschöpfung der Bereicherung (§ 20 StGBaF) und einem Verfall (§ 20b StGBaF) Geldbeträge dem Budget des Justizministeriums unter der Finanzposition 2/13204-8851.901 in den Jahren 2007 bis 2010 zugeführt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
2. Welche Geldbeträge wurden in den Jahren 2007 bis 2010 bei einer Abschöpfung der Bereicherung (§ 20 StGBaF) und einem Verfall (§ 20b StGBaF) dem Budget des Justizministeriums unter der Finanzposition 2/13204-8851.901 zugeführt (Aufschlüsselung auf Geldbeträge und Jahre)?
3. In wie vielen Fällen wurden bei einer strafrechtlichen Gewinnabschöpfung Geldbeträge dem Budget des Justizministeriums unter der Finanzposition 2/13204-8851.901 in den Jahren 2011 und 2012 (30.06.2012) zugeführt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
4. Welche Geldbeträge wurden bei einer strafrechtlichen Gewinnabschöpfung dem Budget des Justizministeriums unter der Finanzposition 2/13204-8851.901 in den Jahren 2011 und 2012 zugeführt (Aufschlüsselung auf Geldbeträge und Jahre)?
5. Wurden in den Jahren 2007 bis 2010 bei strafrechtlichen Gewinnabschöpfungen auch Veräußerungserlöse von beschlagnahmten Vermögenswerten wie von Liegenschaften, Immobilien, Betrieben, Kraftfahrzeugen, Fahrnissen udgl. berücksichtigt?
Wenn
nein, warum nicht?
Wenn ja, wie hoch waren in den Jahren 2007 bis 2011 diese Geldbeträge?
6. Wurden in den Jahren 2011 und 2012 (30.06.2012) bei strafrechtlichen Gewinnabschöpfungen auch Veräußerungserlöse von Vermögenswerten wie von beschlagnahmten Liegenschaften, Immobilien, Betrieben, Kraftfahrzeugen, Fahrnissen udgl. berücksichtigt?
Wenn
nein, warum nicht?
Wenn ja, wie hoch waren in den Jahren 2011 und 2012 diese Geldbeträge?
7. In wie vielen Fällen wurden Gegenstände nach § 19a StGB in den Jahren 2011 und 2012 konfisziert (Aufschlüsselung auf Jahre)?
8. Welche Verwertungserlöse (Geldbeträge) wurden nach § 115a StPO bei einer strafrechtlichen Gewinnabschöpfung dem Budget des Justizministeriums unter der Finanzposition 2/13204-8851.901 seit dem 01.01.2011 zugeführt?
9. 2.454 mal kam es zu Abschöpfungen der Bereicherung: Welche Verwertungserlöse (Geldbeträge) wurden dem Budget des Justizministeriums unter der Finanzposition 2/13204-8851.901 seit 01.01.2011 zugeführt?
10. 10.177 mal kam es zu Einziehungen mit Urteil: Welche Verwertungserlöse (Geldbeträge) wurden daraus dem Budget des Justizministeriums unter der Finanzposition 2/13204-8851.901 seit 01.01.2011 zugeführt?
11. 6.538 mal kam es zu Einziehungen mit Beschluss: Welche Verwertungserlöse (Geldbeträge) wurden daraus dem Budget des Justizministeriums unter der Finanzposition 2/13204-8851.901 seit 01.01.2011 zugeführt?
12. 595 mal kam es zu einem Verfall: Welche Verwertungserlöse (Geldbeträge) wurden daraus dem Budget des Justizministeriums unter der Finanzposition 2/13204-8851.901 seit 01.01.2011 zugeführt?
13. 4.094 mal kam es zu einer Entscheidung in einem selbständigen Verfahren gemäß § 445 StPO: Welche Verwertungserlöse (Geldbeträge) wurden daraus dem Budget des Justizministeriums unter der Finanzposition 2/13204-8851.901 seit 01.01.2011 zugeführt?
14. Wie wurden die in den Jahren 2007 bis 2012 vereinnahmten Beträge durch das Justizressort insgesamt verwendet (Aufschlüsselung auf Jahre)?
15. Ist in Österreich nach der aktuellen Rechtslage ein Schenkungsvertrag rechtsgültig, der deswegen abgeschlossen wurde, um eine strafrechtliche Gewinnabschöpfung (§ 20 StGB) zu verhindern?
16. Ist in Österreich ein Erbvertrag bzw. ein Testament rechtsgültig, der/das deswegen so erstellt wurde, um eine strafrechtliche Gewinnabschöpfung (§ 20 StGB) zu verhindern?
17. Welche Erfahrungswerte liegen dem Ressort zum neuen § 20 StGB vor (01.01.2011), mit dem beim "Verfall" das Bruttoprinzip normiert wurde?
18.
Welche Haltung nimmt Österreich zum
Vorschlag vom 12.03.2012 für eine Richtlinie des Europäischen
Parlamentes und des Rates über die Sicherstellung und Einziehung von
Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union ein?
Wo werden Probleme gesehen?
Wie ist der Stand der Verhandlungen?