12314/J XXIV. GP
Eingelangt am
05.07.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Schutzzonen
Sogenannte Schutzzonen mit einem Radius von 150 Meter können rund um Schulen, Kindergärten und ähnliche Institutionen von den Sicherheitsbehörden errichtet werden.
Als Vorraussetzung muss eine Gefährdung der betroffenen minderjährigen Personen gegeben sein, entweder nach dem Strafgesetz, dem Verbotsgesetz oder dem Suchtmittelgesetz.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres
Anfrage:
5. Wie vielen Personen wurde 2011 der Zugang verwehrt, weil sie eine Gefährdung im Sinne des Verbotsgesetzes darstellten?
14. Wie vielen Personen wurde 2010 der Zugang verwehrt, weil sie eine Gefährdung im Sinne des Verbotsgesetzes darstellten?