12321/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Winter, Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend die Gefahren durch Manipulationen elektronischer Personalausweise

 

Vernetzte Sicherheit wurde nach den folgenreichen und dramatischen Ereignissen des 11. Septembers zu einer Prämisse von Nachrichtendiensten. Ein sich im Umfang steigerndes Volumen von personenbezogenen – und mitunter hochsensiblen - Daten wird elektronisch erfasst und teilweise zusammengeführt. Durch präventive Maßnahmen sollen kritische Personenkreise von Anschlägen und Aktionen gegen die staatliche Ordnung im Vorfeld einer Tathandlung abgehalten werden, sowie die Aufklärung bereits erfolgter Handlungen erleichtert werden.

 

Die Entwicklung und Einführung elektronischer Personalausweise – etwa des mit einem RFID-Chip versehenen Reisepasses – dienen dazu, Reisebewegungen erfassen zu können. Erfasst werden nicht nur die Daten von Personen mit vorhandenem oder berechtigterweise vermutetem Bedrohungspotential, sondern aller Besitzer eines neuen Reisepasses. Es ergibt sich ein Datenvolumen, das in Bezug auf konkrete Auswertung kaum zu bewältigen ist. Hier entsteht eine neue Gefahrenquelle. Aus im Herbst 2009 veröffentlichten Presseberichten geht hervor, dass es in Großbritannien bereits gelungen ist, einen mit einem RFID-Chip versehenen britischen Pass zu klonen. Dies hat einerseits problematische Folgen für den Sicherheitsaspekt der neuen Reisepässe. Für den originären Inhaber des Passes könnte ein erfolgreiches Duplikat seines Dokumentes besonders unangenehme individuelle Folgen haben. Schließlich ist davon auszugehen, dass in erster Linie Personenkreise mit kriminellen Absichten sich geklonter Pässe bedienen, um ihre Handlungen zu verschleiern. Unschuldige könnten dadurch mit Folgen der Handlungen anderer konfrontiert werden oder zumindest ohne faktischen Grund einer Straftat verdächtigt werden.

 


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Fälle sind dem Bundesministerium bekannt, in denen elektronische Personalausweise bzw. mit biometrischen Angaben versehene Personalausweise manipuliert bzw. geklont wurden?

 

2.    Um welche Dokumente handelte es sich jeweils?

 

3.    Wurden die Sicherheitsstandards entsprechend adaptiert, um ähnliche Fälschungsmethoden in Zukunft ausschließen zu können?

 

4.    Wenn nein, weshalb nicht?

 

5.    Kam es bereits zu Verfahren gegen Verdächtige, bei denen sich herausstellte, dass andere Personen deren elektronische Personalausweise bzw. mit biometrischen Angaben versehene Personalausweise manipuliert bzw. geklont hatten?

 

6.    Wenn ja, wie oft konnte dies festgestellt werden?

 

7.    Welchen konkreten Vorteil hinsichtlich der zivilen Sicherheit erwartet sich das Bundesministerium von elektronischen Personalausweisen bzw. mit biometrischen Angaben versehenen Personalausweisen?

 

8.    Gibt es Studien, die in diesem Zusammenhang erhöhte zivile Sicherheit belegen?

 

9.    Wenn ja, welche?

 

10. Wenn nicht, welchen Nutzen hat die Bevölkerung von elektronischen Personalausweisen bzw. mit biometrischen Angaben versehenen Personalausweisen? 

 

11. Welche biometrischen Merkmale und allfällige andere Daten wie Handvenen und Fingerabdrücke oder Sozialversicherungsdaten werden in RFID-Chips gespeichert und warum?

 

12. Wie will das Bundesministerium verhindern dass die auf den RFID-Chips gespeicherten Daten in Datenbanken von Staaten gespeichert werden die sich Verletzungen von Menschenrechten bzw. Datenschutzrechten schuldig machen bzw. gemacht haben?