12323/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2012
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein,

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Pädophile als Lehrer

 

Ein im Jahr 2006 zu drei Monaten, weil er 200 kinderpornografische Bilder aus dem Internet heruntergeladen hatte, auf Bewährung verurteilter Lehrer darf laut Medienberichten nach wie vor an einer Schule in Oberösterreich unterrichten. Erst 2011 wurde diese Verurteilung durch anonyme Hinweise bekannt, zehn Wochen später wurde der Lehrer gekündigt. Das rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 30. Mai 2012 hob diese Kündigung auf!

Dass Neueinstellungen verurteilter Sexualstraftäter in den Lehrerdienst nun nicht mehr möglich sind, ist für die gefährdeten Eltern und Schüler kein überzeugendes Argument! Ein solches Schandurteil stellt der österreichischen Justiz kein gutes Zeugnis aus; dass Formalrechtliche Gründe vor dem Wohl und der Gesundheit unzähliger möglicher Opfer stehen, zeigt einmal mehr, dass in Österreich Kinderschänder noch immer mit Samthandschuhen angefasst werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz

 

 

Anfrage:

 

1.    Sehen Sie die Rechtslage als ausreichend, um Kinder und Jugendliche vor Pädophilen zu schützen?

2.    Werden Sie den genannten Fall noch einmal einer Prüfung unterziehen?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Sehen Sie eine bedingte Strafe von 3 Monaten für 200 kinderporno-grafische Darstellungen und den damit verbundenen 200 Kinder-schicksalen als gerechtfertigt an?

5.    Innerhalb welcher Frist hätte der Lehrer gekündigt werden müssen, dass diese nicht von der österreichischen Justiz wieder aufgehoben wurde?