12324/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend fragwürdige Postenvergabe im BMLVS setzt sich fort

 

Die OTS0027  vom 4. Oktober 2011 besagt:

„RMA-exklusiv: Postenschacher beim Heer: Staat muss zahlen

Übergangener Beamter erzielt Vergleich mit Finanzprokuratur

Wien (OTS) - Die Regionalmedien Austria* haben Anfang Mai einenFall von Postenschacherei im Verteidigungsministerium aufgedeckt: Esgeht um jenen Beamten, der sich als Leiter für die Abteilung"Materialstab Luft" beworben, aber den Job nicht erhalten hatte.Obwohl Heeresexperten ihn als besseren Kandidaten an erste Stellegereiht hatten, ging der Mann leer aus. Aus einem späterenGerichtsurteil geht hervor, dass die Entscheidung bei der Vergabe desPostens bei Verteidigungsminister Darabos gelegen sei - dieser habejedoch einem mindergeeigneten Beamten den Vorzug gegeben. DieKorruptionsstaatsanwaltschaft hat im Frühsommer von Amts wegenErmittlungen gegen Darabos eingeleitet. Dem übergangenen Beamten wurde jetzt darüber hinaus (durch einenVergleich) eine Abfertigung zugesprochen. "Der Wert kann sich bis zuseiner Pensionierung um die 70.000 Euro bewegen", so Peter Ringhofer,der Anwalt des Beamten.“

 

Dem Vernehmen nach findet im Ressort wieder eine fragwürdige Postenvergabe statt. Nun soll es das Militärische Immobilien Management  Zentrum (MIMZ) betreffen, genauer gesagt die Nachbesetzung des Abteilungsleiters Liegenschaftswesen im MIMZ.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wurde der Arbeitsplatz Abteilungsleiter Liegenschaftswesen im MIMZ ausgeschrieben?

2.    Wenn ja, wann?

3.    Wann war die Ausschreibungsfrist zu Ende?

4.    Wie viele Bewerber gab es?

5.    War ein Bewerber geeignet?

6.    Wenn ja wurde er bestellt?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wird der Arbeitsplatz erneut ausgeschrieben?

9.    Wenn ja, warum?

10. Löst die Nichtbestellung des Bestgereihten bzw durch die Neuausschreibung eine Klagelegitimation des Übergangenen aus?

11. Besteht bei diesem Vorgehen das Risiko einer Schadenersatzpflicht der Republik gegenüber dem ursprünglich Bestgereihten?