12324/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.07.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend fragwürdige Postenvergabe im BMLVS setzt sich fort
Die OTS0027 vom 4. Oktober 2011 besagt:
„RMA-exklusiv: Postenschacher beim Heer: Staat muss zahlen
Übergangener Beamter erzielt Vergleich mit Finanzprokuratur
Wien (OTS) - Die Regionalmedien Austria* haben Anfang Mai einen Fall von Postenschacherei im Verteidigungsministerium aufgedeckt: Es geht um jenen Beamten, der sich als Leiter für die Abteilung "Materialstab Luft" beworben, aber den Job nicht erhalten hatte. Obwohl Heeresexperten ihn als besseren Kandidaten an erste Stelle gereiht hatten, ging der Mann leer aus. Aus einem späteren Gerichtsurteil geht hervor, dass die Entscheidung bei der Vergabe des Postens bei Verteidigungsminister Darabos gelegen sei - dieser habe jedoch einem mindergeeigneten Beamten den Vorzug gegeben. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat im Frühsommer von Amts wegen Ermittlungen gegen Darabos eingeleitet. Dem übergangenen Beamten wurde jetzt darüber hinaus (durch einen Vergleich) eine Abfertigung zugesprochen. "Der Wert kann sich bis zu seiner Pensionierung um die 70.000 Euro bewegen", so Peter Ringhofer, der Anwalt des Beamten.“
Dem Vernehmen nach findet im Ressort wieder eine fragwürdige Postenvergabe statt. Nun soll es das Militärische Immobilien Management Zentrum (MIMZ) betreffen, genauer gesagt die Nachbesetzung des Abteilungsleiters Liegenschaftswesen im MIMZ.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage:
1. Wurde der Arbeitsplatz Abteilungsleiter Liegenschaftswesen im MIMZ ausgeschrieben?
2. Wenn ja, wann?
3. Wann war die Ausschreibungsfrist zu Ende?
4. Wie viele Bewerber gab es?
5. War ein Bewerber geeignet?
6. Wenn ja wurde er bestellt?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Wird der Arbeitsplatz erneut ausgeschrieben?
9. Wenn ja, warum?
10. Löst die Nichtbestellung des Bestgereihten bzw durch die Neuausschreibung eine Klagelegitimation des Übergangenen aus?
11. Besteht bei diesem Vorgehen das Risiko einer Schadenersatzpflicht der Republik gegenüber dem ursprünglich Bestgereihten?