12326/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Messerattacke im Wiener Gemeinderat

 

In der Gemeinderatssitzung der Stadt Wien vom 26.Juni 2012 kam es zu einem Zwischenfall, der seinesgleichen sucht. In einer, zweifellos emotionalen Debatte zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, stürmte der Landtagsabgeordnete Ernst Nevrivy der SPÖ während der Rede des freiheitlichen Klubobmanns Mag. Johann Gudenus von der letzten Sitzreihe mit erhobenem Messer in Richtung Rednerpult! Das Ziel der Messerattacke waren Kisten mit Unterschriftenlisten von Bürgern die eine Volksabstimmung über die Erweiterung der Kostenpflichtigen Parkpickerlzone forderten.

Auch wenn letztlich glücklicherweise niemand zu Schaden kam,  ist diese Vorgangsweise auf das Schärfste zu verurteilen und darf in Österreich keinen Platz in der politischen Auseinandersetzung finden!

Im stenografischen Protokoll der Gemeinderatsitzung findet sich das Entsetzen des SPÖ-Gemeinderatsvorsitzenden Godwin Schuster wieder:  ". . . Was allerdings Sorge bereitet hat, war das ein Mitglied des Gemeinderates die Schachtel mit einem Messer(sic!) aufgeschnitten hat und dadurch nicht nur den Inhalt sehen wollen, sondern etwas verletzt hat was hier im Gemeinderat in der Tat nicht akzeptiert werden kann. Messer ist eine Waffe und Waffen haben in diesem Saal nichts verloren und aus diesem Grund, Kollege Nevrivy erteile ich dir einen Ordnungsruf . . ."

Der Messerattacken- Abgeordnete der SPÖ Ernst Nevrivy ist auch sonst kein unbeschriebenes Blatt; so bot er seiner Nichte via Facebook an, ihr die Gesundheitsdaten und Kontoinformationen des von ihm nicht geschätzten Freundes der Nichte zu beschaffen; als besagter Freund sich zur Wehr setzte, antwortete der Messerattacken-Abgeordnete der SPÖ :" ... Auf Deine Gegenwehr freue ich mich schon besonders, um mir zu Schaden, bist Du eine Nummer zu klein..."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende Fragen an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

 

1.    Ist Ihnen dieser Vorgang aus dem Wiener Rathaus bekannt?

2.    Gibt es in diesem Fall rechtliche Konsequenzen?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wenn ja, welche Konsequenzen genau?

5.    Sehen Sie die gesetzlichen Sanktionsmöglichkeiten für ausreichend?

6.    Gibt es seit 1945 einen vergleichbaren Fall in einem österreichischen Landtag oder im österreichischen Parlament? 

7.    Wenn ja, wann und wo genau fand ein vergleichbares Ereignis statt?

8.    Welche Konsequenzen wurden damals gezogen?

9.    Ist Ihnen der Sachverhalt bezüglich des Angebotes des SPÖ-Abgeordneten an seine Nichte ( Beschaffung von Kontoinformationen und Krankenakt) bekannt?

10. Ist dieses illegale Angebot via Facebook für die Staatsanwaltschaft verifizierbar?

11. Wenn ja, ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits?

12. Ist der SPÖ-Abgeordnete auch in anderen Fällen (illegale Datenbeschaffung) rechtsauffällig geworden?

13. Wenn ja, wann und mit welchen rechtlichen Konsequenzen? 

14. Wurde von der Staatsanwaltschaft Wien bereits ein Auslieferungsantrag an den Wiener Landtag gestellt?

15. Wenn nein, warum nicht?