12327/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mathias Venier

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die vertraglichen Praktiken der Österreichischen Post AG im Zusammenhang mit der Post-Partnerschaft

 

 

Nach der Schließung des Postamtes Zams zum Jahresbeginn 2011 hat die Gemeinde Zams aufgrund mehrheitlichen Beschlusses des Gemeinderats die Funktion eines sogenannten „Post-Partners“ übernommen.

Seitdem konnte beobachtet werden, dass Angestellte der Österreichischen Post AG Großabnehmer in der Gemeinde direkt mit Postdienstleistungen versorgen, wodurch die Österreichische Post AG lukrative Geschäfte am Postpartner vorbei zum eigenen Vorteil abwickelt. Dies trotz der Tatsache, dass man der Gemeinde Zams als damals angehendem Post-Partner seitens der Österreichischen Post AG vor Vertragsabschluss eine Geschäftsprognose vorlegte, welche die Großabnehmer beinhaltete.

 

Tatsächlich ist in der Standard-Variante des Post-Partnervertrages vorerst (Pkt. 1.1) davon die Rede, dass der Postpartner alle Universaldienstleistungen nach Postgesetz und Post-Universaldienstverordnung in der jeweils geltenden Fassung anbieten muss.

 

Unter Pkt. 1.2 wird dann folgendes festgehalten:

image.pdf

 

Von dieser „Kann“-Bestimmung des Pkt. 1.2 wird aber – im Widerspruch zu den Geschäftserwartungen, die den (zukünftigen) Postpartnern in Aussicht gestellt werden – de facto vorsätzlich ausnahmslos Gebrauch gemacht. Damit wird die Postpartnerschaft – auch angesichts niedriger Provisionen – unrentabel (zumindest dann, wenn keine Förderungmittel von dritter Seite bereitgestellt werden).

Abgesehen davon ist diese Vorgangsweise schlichtweg unfair, zumal der Post-Partnervertrag seinem Namen widersprechend nur wenige „partnerschaftliche“ Elemente enthält, sondern die Post-Partner vielmehr hinsichtlich Sortiment, Preisgestaltung, Öffnungszeiten und Betriebsausstattung in restriktiver Art und Weise bindet.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ist (seit 2008 über die RTR) Oberste Post- und Regulierungsbehörde und damit insbesondere für die Überprüfung der Tarife und Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Universaldienst und die Festlegung der Rahmenbedingungen für den Universaldienst verantwortlich.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.    Ist Ihnen bekannt, dass die Österreichische Post AG einerseits Postämter schließt und durch Postpartner ersetzt, glz. aber Angestellte der Österreichischen Post AG Großabnehmer in den betroffenen Gemeinden direkt mit Postdienstleistungen versorgen?

2.    Wie stehen Sie dazu, dass die Österreichische Post AG offensichtlich lukrative Geschäfte am Postpartner vorbei zum eigenen Vorteil abwickelt?

3.    Gab es diesbzgl. bereits Beschwerden an das BMVIT bzw. bei der zuständigen Regulierungsbehörde?

4.    Inwieweit wird von der Österreichischen Post AG die direkte Versorgung von Großunternehmern mit Postdienstleistungen durch die Österreichische Post AG vor Vertragsabschluss mit einem Postpartner in die diesem vorgelegte Geschäftsprognose einbezogen?

5.    Stehen diese (oben geschilderten) Geschäftspraktiken in Einklang mit dem Postmarktgesetz?

6.    Stehen diese (oben geschilderten) Geschäftspraktiken in Einklang mit der Post-Universaldienstverordnung?

7.    Welche Maßnahmen werden Sie setzen, dass unfaire Knebelbestimmungen, insbesondere Pkt. 1.2, aus den Post-Partnerschaftsverträgen gestrichen werden?

8.    Inwieweit werden Sie Gespräche mit der Österreichischen Post AG führen, damit diese eine Erhöhung der Provisionen für Postpartner im Ausmaß von mindestens 15 % sicherstellt?