12398/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2012
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend die Entwicklung des vorzeitigen Mutterschutzes

BEGRÜNDUNG

 

Das Mutterschutzgesetz sieht ein absolutes Beschäftigungsverbot werdender Mütter ab der achten Woche vor (und acht bzw. zwölf Wochen nach) dem Geburtstermin vor. Wenn es aus medizinischen Gründen nötig ist (d.h. wenn eine Gefährdung für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind besteht), dann kann der Beginn dieses Beschäftigungsverbotes auch schon auf einen früheren Zeitpunkt vorverlegt werden (§3 Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes). Diese Gefährdung muss durch ein amtsärztliches oder arbeitsinspektionsärztliches Zeugnis nachgewiesen werden.

Wenn Frauen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung nicht in den vorzeitigen Mutterschutz gehen können, müssen sie stattdessen den Krankstand antreten. Das kann jedoch schwerwiegende finanzielle Nachteile für die betroffenen Frauen nach sich ziehen. Denn Arbeitnehmerinnen erhalten  in der Regel nur in den ersten sechs bis maximal acht Wochen ihres Krankenstand ihr volles Gehalt. Danach sinkt ihr Einkommen auf 80% des Nettogehalts und nach drei Monaten liegt es meist gar nur mehr bei 60% des vorherigen Nettogehalts. Das kann auch negative Auswirkungen auf die Höhe der Bezüge während des daran anschließenden regulären Mutterschutzes und auch auf die Höhe des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes. Denn diese Ansprüche orientieren sich wiederum am Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor dem Antritt des Mutterschutzes bzw. vor dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.  

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Wie oft wurde im Jahr 2010 ein Freistellungszeugnis gemäß §3 Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes (MSchG) von AmtsärztInnen ausgestellt?

2)    Wie oft wurde im Jahr 2011 ein Freistellungszeugnis gemäß §3 Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes (MSchG) von AmtsärztInnen ausgestellt?

3)    Wie oft wurde im Zeitraum vom 1.1.2012 bis 30.06.2012 ein Freistellungszeugnis gemäß §3 Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes (MSchG) von AmtsärztInnen ausgestellt?

4)    Wie hoch waren die Gesamtausgaben für das Wochengeld  im Jahr 2011?
 

5)    Wie hoch waren die Gesamtausgaben für das vorzeitige Wochengeld  im Jahr 2010?

6)    Wie hoch waren die Gesamtausgaben für das vorzeitige Wochengeld im Jahr 2011?

7)    Wie hoch waren die Gesamtausgaben für das vorzeitige Wochengeld im Zeitraum vom 1.1.2012 bis 30.06.2012?

8)    Wie viele Krankenstandsfälle von Frauen gab es im Jahr 2011? Wie viele davon betrafen schwangere Frauen?
 

9)    Wie viele Krankenstandsfälle von Frauen gab es im Zeitraum vom 1.1.2012 bis 30.06.2012? Wie viele davon betrafen schwangere Frauen?
 

10)  Wie viele Krankenstandstage von Frauen gab es im Jahr 2011? Wie viele davon betrafen schwangere Frauen?
 

11)  Wie viele Krankenstandstage von Frauen gab es im Zeitraum vom 1.1.2012 bis 30.06.2012? Wie viele davon betrafen schwangere Frauen?