124/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend eigentümliche Informationsaushänge des Leiters der Justizanstalt Stein
Der Leiter der Justizanstalt Krems-Stein, Mag. Christian Timm, versieht die von ihm in der gesamten Justizanstalt ausgehängten „Informationen“ an Kollegen und Insassen jedes Mal mit einem anderen Foto von sich selbst. Diese plakative Selbstdarstellung des Leiters der Justizanstalt verwundert nicht nur Insassen und Kollegen, sondern auch Besucher.
Die hier abgebildeten Informationsschreiben (Inhalt wurde entfernt) waren genau in dieser Art so in der Justizanstalt Stein ausgehängt und somit für jeden Besucher, Insassen oder Beamten ersichtlich.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Sind Ihnen diese Aushänge bekannt?
2. Warum hat der Leiter der Justizanstalt Stein diese Informationen mit seinem Foto versehen?
3. Warum wurde jedesmal ein anderes Foto verwendet?
4. In welchen anderen Justizanstalten gibt es solche Aushänge?
5. Ist diese Art des Aushanges in der Kanzleiordnung vorgesehen?
6. Wenn nein, handelt es sich hierbei um einen Verstoß gegen die Kanzleiordnung?
7. Wie werden Verstöße gegen die Kanzleiordnung geahndet?
8. Welche Schritte wurden gegen das Verhalten des Anstaltsleiters gesetzt?