124/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.11.2008
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Anfrage

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend eigentümliche Informationsaushänge des Leiters der Justizanstalt Stein

Der Leiter der Justizanstalt Krems-Stein, Mag. Christian Timm, versieht die von ihm in der gesamten Justizanstalt ausgehängten Informationen“ an Kollegen und Insas­sen jedes Mal mit einem anderen Foto von sich selbst. Diese plakative Selbstdarstel­lung des Leiters der Justizanstalt verwundert nicht nur Insassen und Kollegen, son­dern auch Besucher.

Die hier abgebildeten Informationsschreiben (Inhalt wurde entfernt) waren genau in dieser Art so in der Justizanstalt Stein ausgehängt und somit für jeden Besucher, Insassen oder Beamten ersichtlich.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun­desministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.                 Sind Ihnen diese Aushänge bekannt?

2.                   Warum hat der Leiter der Justizanstalt Stein diese Informationen mit seinem Foto versehen?

3.                 Warum wurde jedesmal ein anderes Foto verwendet?

4.                 In welchen anderen Justizanstalten gibt es solche Aushänge?

5.                 Ist diese Art des Aushanges in der Kanzleiordnung vorgesehen?

6.                 Wenn nein, handelt es sich hierbei um einen Verstoß gegen die Kanzleiord­nung?

7.                 Wie werden Verstöße gegen die Kanzleiordnung geahndet?

8.                 Welche Schritte wurden gegen das Verhalten des Anstaltsleiters gesetzt?