12401/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.07.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Schlachtungen ganzjährig im Freiland gehaltener Rinder
In allen EU-Mitgliedsstaaten finden drei EU-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene direkte Anwendung.
Nach dem EU-Lebensmittelhygienerecht sind Schlachttiere grundsätzlich lebend in einen zugelassenen Schlachtbetrieb zu transportieren und dort zu schlachten. Eine generelle Ausnahmemöglichkeit besteht lediglich für Bisons und Farmwild, die unter bestimmten Voraussetzungen mit Genehmigung der zuständigen Behörde im Haltungsbetrieb geschlachtet werden dürfen. Für ganzjährig im Freiland gehaltene Rinder besteht diese Möglichkeit bislang nicht, obwohl in bestimmten Fällen ebenfalls eine Schlachtung im Haltungsbetrieb notwendig werden kann. Im Wege einer nationalen Ausnahmeregelung wurde in Deutschland die Möglichkeit eröffnet, ganzjährig im Freiland gehaltene Rinder mit Genehmigung der zuständigen Behörde im Haltungsbetrieb zu schlachten. Hierfür wurde die Lebensmittel-Hygieneverordnung geändert.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Plant der Gesundheitsminister für Österreich eine nationale Ausnahmeregel?
2) Wenn ja, wie ist der Zeitplan für diese Ausnahmeregel, bzw. ab wann soll diese Ausnahmeregel in Kraft treten?
3) Inwiefern wird sich diese Ausnahmeregel von der deutschen Vorgangsweise unterscheiden?
4) Ist diese Position mit dem Landwirtschaftsministerium abgestimmt?