12402/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.07.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Evaluationsbericht Bundestheater
Der Evaluationsbericht des Bundestheaterkonzerns wurde nicht allen Abgeordneten zur Verfügung gestellt. Ministerin Schmied begründete dies in der Anfragebeantwortung 8334/AB XXIV.GP wie folgt:
„Die Berichte über die Evaluierung des Bundestheaterkonzern enthalten Daten, die für Wettbewerber (andere in- und ausländische Theater) sensible Informationen enthalten, daher als Geschäftsgeheimnisse der Bundestheatergesellschaften zu werten sind und aus rechtlichen Gründen Dritten nicht weitergegeben werden dürfen. Von einer Offenlegung der Berichte wurde daher Abstand genommen.“
Im Budgetausschuss zum Budget 2011 wurden zu den Bundestheatern die Fragen 530, 531, 559 bis 572 unzureichend bzw. gar nicht beantwortet.
Allerdings wurde den Kulturausschussmitglieder der Regierungsparteien der Evaluationsbericht in vollem Umfang übermittelt. Nachdem dies in der Kulturausschusssitzung vom 22. März 2012 bekannt wurde, wurde den Kulturausschussmitgliedern der Oppositionsparteien angeboten, den Bericht bei Zeichnung einer Verschwiegenheitsgarantie zu erhalten. Diese Vorgangsweise wird von den Grünen abgelehnt.
Unabhängig von der Entscheidung des Parlaments, den Bericht nur nach Unterschriftsleistung zur Verschwiegenheit an die Abgeordneten der Oppositionsparteien weiterzuleiten, vertritt der Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftliche Dienst die Auffassung, dass ein vom Bundesministerium in Auftrag gegebener Bericht, der aus Bundesmitteln finanziert wurde, jedenfalls dem Interpellationsrecht im Sinne des Art.52 Abs. 2 B-VG unterliegt und daher von der Weitergabe nur jene Stellen ausgeschlossen werden können, die dem Datenschutz oder dem Amtsgeheimnis unterliegen bzw. Geschäftsgeheimnisse beinhalten. Es ist daher nicht einzusehen, dass der gesamte Bericht der Öffentlichkeit vorenthalten wird.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Welche Erkenntnisse, Vorschläge, Kommentare und Ergebnisse liefert die Evaluierung des Bundestheaterkonzerns, die nicht dem Datenschutz unterliegen oder Amts- bzw. Geschäftsgeheimnisse beinhalten? Es wird um Übermittlung des Gesamtberichtes unter Kennzeichnung der genannten Bereiche gebeten.
2. Welche Maßnahmen müssen aufgrund des Berichts ergriffen werden? Es wird um Übermittlung des gesamten Maßnahmenkatalogs gebeten.