12409/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Des Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend „Verjährung von Forderungen aus Spareinlagen“

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

§ 32 (9) des Bankwesengesetz sieht vor, dass für die "Verjährung von Forderungen aus Spareinlagen (...) die allgemeinen Verjährungsvorschriften [gelten]. Zinsen für Spareinlagen verjähren wie Einlagen. Die Verjährung wird durch jede Zinsenzuschreibung in der Sparkunde sowie durch jede Einzahlung oder Auszahlung unterbrochen." Das bedeutet faktisch, dass Sparurkunden (Sparbücher), bei denen es über 30 Jahre zu keiner Kontobewegung gekommen ist, dem Kreditinstitut anheimfallen.

Verschärft wird die Situation im Falle von Erbschaften, weil hier nicht sicher gestellt ist wie und ob die Sparurkunde überhaupt in den Nachlass aufgenommen wird. Das Problem tritt etwa dann auf wenn die Gerichtskommisärin / der Gerichtskommisär (bzw. die Erbin / der Erbe) die Sparurkunde nicht vorlegen kann weil diese nicht auffindbar ist.

Vor diesem Hintergrund richten die unterzeichneten Abgeordneten nachstehende Anfrage an die Bundesministerin für Finanzen.

Sollten Ihnen zu der Beantwortung der Fragen 6 bis 17 nicht ausreichend Daten zur Verfügung stehen so bitten die unterzeichnenden Abgeordneten explizit um die Erhebung der nötigen Daten. Der Aufwand einer solchen Erhebung bewegt sich im Rahmen eines vernünftigen Einsatzes der Verwaltung und ist daher auch im Sinne der gebotenen Verwaltungseffizienz.


Anfrage:

1.      Ist es richtig, dass Spareinlagen nach der allgemeinen Verjährungsfrist dem jeweiligen Kreditinstitut anheimfallen?

2.      Wie viele Jahre beträgt die allgemeine Verjährungsfrist die in § 32 (9) des Bankwesengesetz erwähnt wird?

3.      Ist es richtig, dass die Verjährungsfrist nur durch die Vorlage der Sparurkunde zur Zinszuschreibung sowie durch Ein- oder Auszahlungen unterbrochen wird?

4.      Wenn nicht, in welchen Fällen wird die Verjährungsfrist unterbrochen?

5.      Ist es richtig, dass das Kreditinstitut der/m mit dem Erbfall betrauten

Gerichtskommisärin / Gerichtskommisär keine Auskunft über eine bestehenden Spareinlage geben muss, wenn die/der Gerichtskommisärin / Gerichstkommisär keine Sparurkunde vorlegen kann?

6.      In wie vielen Fällen sind im Jahr 2006 Forderungen aus Spareinlagen verjährt? (Die unterzeichneten Abgeordneten bitten ggf. um Erhebung der für die Beantwortung der Frage nötigen Daten.)

7.      Wie hoch war das Gesamtvolumen der im Jahr 2006 verjährten Forderungen aus Spareinlagen? (Die unterzeichneten Abgeordneten bitten ggf. um Erhebung der für die Beantwortung der Frage nötigen Daten.)

8.      In wie vielen Fällen sind im Jahr 2007 Forderungen aus Spareinlagen verjährt? (Die unterzeichneten Abgeordneten bitten ggf. um Erhebung der für die Beantwortung der Frag enötigen Daten.)

9.      Wie hoch war das Gesamtvolumen der im Jahr 2007 verjährten Forderungen aus Spareinlagen? (Die unterzeichneten Abgeordneten bitten ggf. um Erhebung der für die Beantwortung der Frage nötigen Daten.)

10.  In wie vielen Fällen sind im Jahr 2008 Forderungen aus Spareinlagen verjährt? (Die unterzeichneten Abgeordneten bitten ggf. um Erhebung der für die Beantwortung der Frage nötigen Daten.)

11.  Wie hoch war das Gesamtvolumen der im Jahr 2008 verjährten Forderungen aus Spareinlagen? (Die unterzeichneten Abgeordneten bitten ggf. um Erhebung der für die Beantwortung der Frage nötigen Daten.)

12.  In wie vielen Fällen sind im Jahr 2009 Forderungen aus Spareinlagen verjährt? (Die unterzeichneten Abgeordneten bitten ggf. um Erhebung der für die Beantwortung der Frage nötigen Daten.)


13. Wie hoch war das Gesamtvolumen der im Jahr 2009 verjährten Forderungen aus Spareinlagen? (Die unterzeichneten Abgeordneten bitten ggf. um Erhebung der für die Beantwortung der Frage nötigen Daten.)

14. In wie vielen Fällen sind im Jahr 2010 Forderungen aus Spareinlagen verjährt?

15. Wie hoch war das Gesamtvolumen der im Jahr 2010 verjährten Forderungen aus Spareinlagen? (Die unterzeichneten Abgeordneten bitten ggf. um Erhebung der für die Beantwortung der Frage nötigen Daten.)

16. In wie vielen Fällen sind im Jahr 2011 Forderungen aus Spareinlagen verjährt? (Die unterzeichneten Abgeordneten bitten ggf. um Erhebung der für die Beantwortung der Frage nötigen Daten.)

17. Wie hoch war das Gesamtvolumen der im Jahr 2011 verjährten Forderungen aus Spareinlagen? (Die unterzeichneten Abgeordneten bitten ggf. um Erhebung der für die Beantwortung der Frage nötigen Daten.)