12443/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.07.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Jannach
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Wasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm“
Laut Artikel aus „Die Presse“ vom 4. Juli 2012:
Steiermark: Minister kam fünf Jahre zu spät
Der VwGH weist einen Einspruch von Umweltminister Berlakovich (ÖVP) gegen ein Kraftwerk an der Schwarzen Sulm zurück.
Wien/Graz/Gr. Für die Gegner eines Wasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm, einem Zubringer der Mur, ist es eine herbe Niederlage – und für Umweltminister Nikolaus Berlakovich ziemlich peinlich. Der VP-Minister hatte sich in dem seit zehn Jahren schwelenden Streit um die Errichtung eines Kraftwerks in dem teilweise naturgeschützten weststeirischen Waldgebiet auf die Seite der Projektgegner geschlagen – eine bunte Ansammlung von Anrainern, grünen und schwarzen Lokal- und Landespolitikern und NGOs.
Auf einer Schiene, mit der Berlakovich das Projekt zu Fall zu bringen versuchte, ist er nun deutlich gescheitert: Der Verwaltungsgerichsthof (VwGH) hat eine Beschwerde des Ministers zurückgewiesen – und ihm zwischen den Zeilen mitgeteilt, dass er einem massivem Rechtsirrtum unterliegt. Um den vom Land Steiermark bereits 2007 bewilligten und Mitte März dieses Jahres vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) bestätigten Wasserrechtsbescheid, der die Projektwerber – zwei Forstwirte – zum Bau des Kraftwerks berechtigt, doch noch auszuhebeln, hatte Berlakovich im April den VwGH angerufen.
Auf Basis des Wasserrechtsgesetzes, das dem Umweltminister ein spezielles Beschwerderecht einräumt, wenn ein Bescheid EU-Recht verletzt, wollte er die Genehmigung des Landes zu Fall bringen. Die Ratio dahinter: Die Schwarze Sulm ist teilweise „Natura 2000“-Gebiet und damit unter Schutz der Union
VwGH: „Die Beschwerde ist verspätet“
Unpraktisch nur, dass eine solche Beschwerde nur zwei Wochen nach Ausstellung des Bescheides erhoben werden kann – und zwar, wie der VwGH in seinem Beschluss, der der „Presse“ vorliegt, festhält, beginnend mit dem ersten Bescheid, also jenem aus dem Jahr 2007. Die Beschwerde, die der Umweltminister im April eingebracht hatte, kam also, wie der VwGH festhält, „verspätet“ – um fünf Jahre...(Auszug aus Die Presse vom 4. Juli 2012)
In einem weiteren Artikel aus „Die Presse“ vom 12. Mai 2012 wird erläutert: Schon seit mehr als zehn Jahren wollen die Forstunternehmer Peter Masser und Alfred Liechtenstein hier ein Wasserkraftwerk an der Sulm, einem Nebenfluss der Mur, bauen. Ebenso lange dauert der Kampf gegen das Kraftwerk…
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage
1. Wie ist der derzeitige Rechtsstand in der Causa „Kraftwerk Sulm“?
2. Welche Position vertritt das Lebensministeriums in der Causa „Kraftwerk Sulm“?
3. Warum konnten Sie als Bundesminister – ausgestattet mit einem großen Beamtenapparat – nicht erkennen, dass eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung des Bescheides eingebracht werden muss und nicht erst fünf Jahre nach Ausstellung des Bescheides?
4. Wer ist im Lebensministerium für diese – fünf Jahre verspätete – Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof verantwortlich?
5. Wie rechtfertigen Sie diese fünf Jahre verspätete, offensichtlich fehlerhafte und dem Image des Lebensministeriums nicht zuträglichen Beschwerde?
6. Seit wann und in welcher Form ist im Lebensministerium der Konflikt um den Bau des „Kraftwerk Sulm“ bekannt?
7. Was werden Sie unternehmen, um diesen sowohl für die Befürworter als auch die Gegner des Kraftwerk Sulm unerträglichen Zustand der Rechtsunsicherheit endlich zu beenden?
8. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Verfahrensdauer bei ähnlich gelagerten Fällen zu verkürzen?