12444/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.07.2012
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Anfrage
des Abgeordneten Jannach
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Einheitliche Betriebsprämie“
Das System der Einheitlichen Betriebsprämie führte seit seiner Einführung zu einer Vielzahl von Härte und Sonderfällen.
Die Volksanwaltschaft stellte in ihrem Bericht 2009 unter Punkt 6.8.1.4. Agrarförderungen - Das System der Einheitlichen Betriebsprämie bei Verpachtung von Grundstücken im Bezugszeitraum 2000 – 2002 – AMA fest:
Wenn landwirtschaftliche Flächen in den Jahren 2000-2002 verpachtet waren, können nur die Pächterinnen und Pächter die Einheitliche Betriebsprämie in Anspruch nehmen – auch wenn der Pachtvertrag längst nicht mehr besteht. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer gehen leer aus. Auch im Berichtszeitraum (2009) wurden an die Volksanwaltschaft neuerliche Beschwerden herangetragen, in denen Landwirtinnen und Landwirte ihr Unverständnis darüber äußerten, dass die Einheitliche Betriebsprämie nur jenen Landwirtinnen und Landwirten zusteht, die Flächen im Zeitraum 2000 - 2002 auch tatsächlich bewirtschaftet haben…..Laut Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern erleiden jene Landwirtinnen und Landwirte, die im Referenzzeitraum 2000 - 2002 keine prämienfähigen Kulturen angebaut und somit keine Förderung erhalten haben, zudem einen massiven Wettbewerbsnachteil gegenüber Betriebsprämienempfängerinnen bzw. Betriebsprämienempfängern…Angesichts der auch im Berichtszeitraum an die Volksanwaltschaft herangetragenen Beschwerden von Landwirtinnen und Landwirten, auf die diese Sonderregelungen (Härtefallregelung, Anm.) nicht anwendbar sind, muss festgehalten werden, dass auch nach erfolgter Ergänzung der Sonderregelungen die gegenständliche Problematik nicht entschärft werden konnte.
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage
1. Wie viele Landwirte bzw. Grundstückseigentümer waren bzw. sind von dieser ungerechten Regelung der Referenzzeiträume (2000 – 2002) im Fall der Betriebsprämie betroffen und erhielten bzw. erhalten keine Betriebsprämie bzw. Zahlungsansprüche?
2. Wie viele Beschwerden wurden von Landwirten, die durch die Referenzzeitregelung 2000 bis 2002 nachfolgend keine Betriebsprämien erhalten haben, bei der AMA oder dem Landwirtschaftsministerium eingebracht?
3. Wie viele davon konnten bis heute positiv erledigt werden und aufgrund welcher Sachlage?
4. Wie viele davon wurden bis heute negativ erledigt werden und aufgrund welcher Sachlage?
5. Welche Maßnahmen wurden seitens des Landwirtschaftsministeriums in den letzten Jahren gesetzt, um diesen von der Volksanwaltschaft im 28. Bericht (2004) und im 33. Bericht 2009 kritisierten Sachverhalt um die Betriebsprämie gesetzt, um eine Verbesserung für die betroffenen Landwirte zu erreichen?
6. Ist im Zuge der GAP-Reform 2014-2020 seitens des Landwirtschaftsministeriums vorgesehen, wieder das System von Referenzzeiträumen – wie bei der Betriebsprämie mit 2000 – 2002 – für Ausgleichszahlungen, Förderungen, Zahlungsansprüche, Quoten, usw. anzuwenden bzw. werden solche in die Verhandlungen um die GAP seitens des Landwirtschaftsministeriums angestrebt?