12449/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Vock

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend mögliche Gesundheitsrisiken durch die Geschmacksverstärker E621 und E632 (Glutamat)

 

 

Im Zuge der letzten Sitzung des Ausschusses für Konsumentenschutz im Juni 2012 wurde kurz über die gesundheitlichen Auswirkungen von Glutamaten (wie z.B. E621) diskutiert.

Da diese zunehmend in Nahrungsmitteln zu finden sind, stellt sich die Frage, ob gerade die gehäufte Zunahme langfristig zu gesundheitlichen Schäden führen kann.

 

Verbraucherschützer raten von häufigem Verzehr ab, da Mononatriumglutamat mit der Entstehung des China-Restaurant-Syndroms in Verbindung gebracht wird. Betroffene klagten nach dem Verzehr dieses Zusatzstoffes über Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit sowie Taubheit im Nacken.

 

In den Medien erscheinen regelmäßig Berichte über ernsthafte Gesundheitsbeschwerden (Kopfschmerzen, Ausschlag, Schwindel, Schlaflosigkeit), die eventuell in Zusammenhang mit dem Genuss von Lebensmitteln stehen, die Geschmacksverstärker enthalten. Genannt werden u.a. die Geschmacksverstärker E621, E631 und E632 (Monosodiumglutamat oder Ve-Tsin).

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

1.    Sind Ihnen diese Berichte und Bedenken bekannt?

2.    Wurden die genannten Nebenwirkungen dieser Stoffe bei der Zulassung der betroffenen Stoffe mitberücksichtigt?

3.    Welche Schlussfolgerungen wurden bezüglich der Nebenwirkungen getroffen?

4.    Ist von Ihrer Seite angedacht, die möglichen Schadwirkungen dieser Stoffe zu untersuchen bzw. entsprechende Maßnahmen zu ergreifen?

5.    Ist es richtig, dass diese Geschmacksverstärker zu „Heisshunger“ führen können und somit die Neigung der Konsumenten zur Fettsucht fördern?