12450/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Vilimsky

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales  und Konsumentenschutz

betreffend neuer Erlass des BMASK

 

Der APA520 vom 27.Juni 2012 konnte folgendes entnommen werden:

„Jugendliche Asylwerber dürfen Lehre machen

Utl.: Neuer Erlass des Sozialministeriums =

Wien (APA) - Jugendliche Asylwerber (bis 18 Jahre) dürfen künftig laut einem neuen Erlass des Sozialministeriums eine Lehre machen. Die Regelung steht unter dem sogenannten Ersatzkräftevorbehalt – gilt also, wenn keine sonstige Arbeitskraft vermittelt werden kann, hieß es im Sozialministerium am Mittwoch gegenüber der APA. Die Plattform "Machen wir uns stark" zeigte sich über die Öffnung der Lehre für

jugendliche Asylsuchende in einer Aussendung erfreut.(…)“

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende Fragen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

 

 

ANFRAGE

 

 

1.    Wie ist der genaue Wortlaut dieses Erlasses?

(Bitte um Beilage des Erlasses zur Anfragebeantwortung)

2.    War das Bundesministerium für Inneres in die Entstehung des Erlasses eingebunden?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Welche Überlegungen Ihrerseits haben, vor dem Hintergrund, dass Asylverfahren schnellst möglich durchzuführen sind, zu diesem Erlass geführt?

5.    Wurde mit dem Bundesministerium für Inneres über den weiteren Verbleib eines Asylwerbers, der eine solche Lehrstelle inne hat, dessen Asylverfahren aber negativ beschieden wurde, in Österreich verhandelt?

6.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7.    Welche sonstigen Vereinbarungen mit dem Bundesministerium für Inneres gibt es zu diesem Erlass?