12451/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Auswirkungen des neuen Erlasses des BMASK

 

Der APA520 vom 27.Juni 2012 konnte folgendes entnommen werden:

„Jugendliche Asylwerber dürfen Lehre machen

Utl.: Neuer Erlass des Sozialministeriums =

Wien (APA) - Jugendliche Asylwerber (bis 18 Jahre) dürfen künftig laut einem neuen Erlass des Sozialministeriums eine Lehre machen. Die Regelung steht unter dem sogenannten Ersatzkräftevorbehalt – gilt also, wenn keine sonstige Arbeitskraft vermittelt werden kann, hieß es im Sozialministerium am Mittwoch gegenüber der APA. Die Plattform "Machen wir uns stark" zeigte sich über die Öffnung der Lehre für

jugendliche Asylsuchende in einer Aussendung erfreut.(…)“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

1.    War das Bundesministerium für Inneres in die Entstehung des Erlasses eingebunden?

2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wenn nein, wie haben Sie auf den Erlass reagiert?

4.    Wenn ja, welche Überlegungen Ihrerseits haben, vor dem Hintergrund, dass Asylverfahren schnellst möglich durchzuführen sind, zur Zustimmung zu diesem Erlass geführt?

5.    Sehen Sie durch Ihren Erlass eine Aushebelung des Asylgesetzes?

6.    Wird der Erlass Auswirkungen auf die für Herbst 2012 geplanten Änderungen im  Asyl-und Fremdenrecht haben?

7.    Wie stellt sich der weitere Verbleib eines Asylwerbers, der eine solche Lehrstelle inne hat, dessen Asylverfahren aber negativ beschieden wurde, in Österreich dar?

8.    Können Sie ausschließen, dass Jugendlichen, die sich in einer Lehrausbildung befinden und einen negativen Asylbescheid bekommen, eine Aufenthaltsgenehmigung bis zum Abschluss der Ausbildung bekommen, um Ihre Ausbildung in Österreich zu beenden?

9.    Wie stellt sich der weitere Verbleib der Familie des minderjährigen Asylwerbers, der eine solche Lehrstelle inne hat, dessen Asylverfahren aber negativ beschieden wurde, in Österreich dar?

10. Welche Lösungsvorschläge sind angedacht, wenn eine Asylwerberfamilie mit einem Jugendlichen in einem Lehrverhältnis einen negativen Asylbescheid bekommt?