12452/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend die Einnahmen aus Verwaltungsstrafen

 

"Die Einnahmen aus Verwaltungsstrafen betrugen 2011 2,6 Mio. €, die an den Fond "Soziales Wien" gingen, erfuhren die Abgeordneten. An dieser Stelle klärte Finanzministerin Maria Fekter darüber auf, dass Einnahmen aus Verwaltungsstrafen – wenn gesetzlich nicht anders geregelt, wie etwa in der Straßenverkehrsordnung – aufgrund einer Bestimmung aus dem Jahr 1919 an den Sozialfond der Gebietskörperschaft gehen, in der die einhebende Behörde ihren Sitz hat." (zitiert nach Parlamentskorrespondenz Nr. 380 vom 10.05.2012)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch sind die Einnahmen aus Verwaltungsstrafen in Österreich insgesamt?

2.    Wie hoch sind die Einnahmen aus Verwaltungsstrafen pro Gebietskörperschaft? (Bitte um detaillierte Aufstellung)

3.    Auf Grund welcher Rechtsnormen werden diese Verwaltungsstrafen eingehoben? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der auf den einzelnen Rechtsnormen basierenden Einnahmen)

4.    Um welche Rechtsnorm handelt es sich bei der oben angesprochenen, gemäß der die Einnahmen aus Verwaltungsstrafen an die Sozialfonds der Gebietskörperschaften gehen?

5.    In welchen Rechtsnormen ist geregelt, welche Einnahmen an welchen Sozialfonds gehen? (Bitte um detaillierte Aufstellung)

6.    Wie hoch sind die Einnahmen aus Verwaltungsstrafen pro Gebietskörperschaft und normspezifischer Verwaltungsübertretung? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)

7.    An welche Einrichtungen der Gebietskörperschaften fließen diese Einnahmen? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der Jahre 2000 bis 2011)