12453/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.07.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Mobilfunkverträge in der Jusitz
Der Markt der österreichischen Mobilfunkanbieter ist laufenden Veränderungen unterzogen. Regelmäßig sind neue Tarifmodelle und Angebote auf dem zu finden.
Aufgabe der Bundesbeschaffungsgesellschaft ist, die Wahrnehmung von Aufgaben
auf dem Gebiet des Beschaffungswesens mit dem Ziel einer ökonomisch sinnvollen
Volumens- und Bedarfsbündelung zur Optimierung der Einkaufsbedingungen des
Bundes nach wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien. (§ 2 BB-GmbH-Gesetz).
In Ihrem Ressort sind zumindest das Ministerium, die Gerichte und auch die verschiedenen Justizanstalten mit Mobilfunkgeräten ausgestattet.
Auffällig ist, dass während die meisten anderen Ressorts (etwa das österreichische Bundesheer) via Verträge mit A1 ausgestattet sind, ihr Ressort einen Vertrag mit T-Mobile unterhält.
Aufgrund der hohen Anzahl an Mobilfunkgeräten in Ihrem Ressort, fallen natürlich auch dementsprechend hohe Kosten an. Gleichzeitig kann man jedoch davon ausgehen, dass dadurch Ihr Ressort als "Großkunde" hinsichtlich der Angebote durch Mobilfunkanbietern entgegengekommen wird.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wer ist, bzw. wer sind die Anbieter der dienstlichen Mobilfunkverträge in Ihrem Ressort?
2. Wie viele Mobiltelefone sind zur Zeit bei den jeweiligen Anbietern in Nutzung?
(Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Gerichte, einzelne Justizanstalten, Vollzugsdirektion und Ministerium)
3. Nach welchen Kriterien werden dienstliche Mobilfunkgeräte ausgegeben?
4. Seit wann laufen die Mobilfunkverträge mit T-Mobile?
5. Wer war vor T-Mobile der Anbieter der dienstlichen Mobilfunkgeräte?
6. Welche Ausschreibungskriterien wurden für die Ausschreibung anberaumt?
7. Welche Vorteile ergeben sich aus den derzeitigen Verträgen mit T-Mobile im Vergleich zum vorigen Anbieter?
8. Welche Kosten für dienstliche Mobilfunkgeräte sind seit dem Jahr 2009 in ihrem Ressort angefallen?
9. In wieweit kam es zu einem finanziellen Mehr- oder Minderaufwand hinsichtlich der Kosten seit dem Wechsel zu T-Mobile?
10. Welchen Mobilfunktarif, bzw. welche Mobilfunktarife hat ihr Ressort bei den jeweiligen Anbietern?
11. Welche laufenden Pauschalkosten fallen durch die jeweiligen Verträge bzw. Gesamt für Ihr Ressort an und wofür wird die Pauschale verrechnet?
12. Welche zusätzlichen variablen Kosten sind seit dem Jahr 2009 durch die jeweiligen Verträge angefallen? (Bitte um genaue monatliche Aufschlüsselung aller variablen Kosten aufgeteilt auf Ministerium, Vollzugsdirektion, Gerichte und Justizanstalten unter Ausweisung der einzelnen Kosten wie etwa für Downloads, SMS, zusätzlichen Minuten, Roaming, etc.)
13. Wie stellen sich Richtlinien bzw. Nutzungsmöglichkeit bei der Verwendung von Mobiltelefonen für Bedienstete des BMJ dar?
14. Gibt es unterschiedliche Richtlinien bzw. Nutzungsmöglichkeiten für diverse Bediensteten-Gruppen?
14.1 Wenn ja, welche und für welche Bedienstete gelten welche Richtlinien bzw. welche Nutzungsmöglichkeiten? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Abteilungen)
14.2 Wenn ja, nach welchen Kriterien und unter welchem Aspekt wurden diese Richtlinien bzw. Nutzungsmöglichkeiten festgelegt?
15. Sind für alle Bediensteten Telefonate ins Ausland möglich?
16. Wie lange ist die Vertragsbindung bei jeweiligen Mobilfunkverträgen?
17. Wann wurden die letzten Verhandlungen zur Verbesserung der
Kosteneffizienz in Zusammenhang mit Mobilfunkverträgen geführt?
18. Wie wurde die Kosteneffizienz verbessert?
19. Wird bei den Vertragsverhandlungen auf die konkreten dienstlichen
Erfordernisse Rücksicht genommen?
19.1 Wenn ja, wie genau?
19.2 Wenn nein, warum nicht?
20. Sind seit dem Wechsel zu T-Mobile Nachteile im Vergleich mit dem vorigen Anbieter aufgetreten?
20.1 Wenn ja, welche?
21. Wie begründen Sie, dass Ihr Ressort Verträge hauptsächlich mit T-Mobile unterhält, während die meisten anderen Ressorts Verträge mit A1 unterhalten?
22. Welche speziellen Erfordernisse für das BMJ haben dazu geführt?
23. Hatte das BMJ ein Mitspracherecht hinsichtlich des Netzanbieters?
23.1 Wenn ja, in welchem Ausmaß? (Bitte um genaue Ausführung des Mitspracherechtes, warum und wie davon Gebrauch gemacht wurde)
23.2 Wenn ja, durch wen wurde in Ihrem Ressort davon Gebrauch gemacht bzw. wer war damit betraut?
24. Ist eine Änderung der des Anbieters geplant?
24. Wenn ja, aus welchem Anlass?
25. Wann wurden die Verträge hinsichtlich Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit letztmalig evaluiert und mit welchem Ergebnis?