12467/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.07.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Gewalt gegen Kinder – Kindermisshandlungen in Österreich im Jahr 2011“
Mit der AB 8152/XXIV.GP vom 07.06.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2011 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Zu wie vielen gerichtliche Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Quälens einer wehrlosen Person mit Todesfolge, Totschlag, fahrlässiger Tötung oder wegen Mordes an Kindern (bis 14 Jahre) kam es durch die Polizei, Ärzte, LehrerInnen, KindergärterInnen, Private oder sonstige Behörden (z.B.: Krankenhäuser, Jugendwohlfahrt oder Gesundheitsbehörden ) im Jahr 2011 (Aufschlüsselung der Anzeigen nach diesen Delikten auf die zuständigen Gerichten bzw. StA)?
2. Wie teilen sich diese Strafanzeigen auf?
Wie viele dieser gerichtlichen Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Quälens
einer wehrlosen Person mit Todesfolge, Totschlag, fahrlässiger Tötung
oder wegen Mordes an einem Kind wurden gegen einen Elternteil, dessen
Partner oder sonstige Familienangehörige erstattet
(Aufschlüsselung nach den erstatteten Anzeigen sowie auf zuständige
Gerichte bzw. StA)?
3.
Zu wie
vielen diesbezüglichen Strafverfahren kam es im Jahr 2011?
Wie viele Personen waren in diesen
Strafverfahren als Angeklagte betroffen (Aufschlüsselung
auf Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?
4.
Wie viele dieser Anzeigen bzw. Verfahren wurden diversionell erledigt
(Aufschlüsselung auf Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?
Wie viele Personen waren davon betroffen?
5.
Wie viele
Strafanzeigen wurden im Jahr 2011 jeweils zurückgelegt?
Wie wurden diese jeweils begründet (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw.
Staatsanwaltschaften)?
Wie viele Personen waren davon betroffen?
6.
Wie viele
dieser Verfahren wurden im Jahr 2011 eingestellt?
Wie wurden diese jeweils begründet (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw.
Staatsanwaltschaften)?
Wie viele Personen waren davon betroffen?
7.
Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen wegen
Kindesmisshandlung kam es im Jahr 2011?
Wie viele Personen wurden rechtskräftig verurteilt (Aufschlüsselung
auf Gerichte und Bundesländer)?
8. Welche Strafen wurden bei diesen Verurteilungen konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung auf Gerichte)?
9.
Sieht das
Justizministerium zum Schutz von Kindern einen legislativen Handlungsbedarf?
Wenn ja, worin liegt dieser?