12468/J XXIV. GP
Eingelangt am
09.07.2012
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Anfrage
der Abgeordnete Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Gewalt gegen Kinder in Österreich 2011“
Mit der AB 8148/XXIV.GP vom 7.06.2011 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und GenossInnen zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Daten für 2011 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Zu wie vielen Ermittlungen durch die Polizei wegen
Quälens oder Vernachlässigen unmündiger oder wehrloser Personen
(§ 92 StGB), fahrlässiger Körperverletzung (§ 88 StGB), Körperverletzung (§ 83 - 87),
Aussetzung (§ 82 StGB), fahrlässiger Tötung (§ 80 und 81
StGB), Totschlag (§ 76 StGB), Mordes (§ 75 StGB) oder wegen anderer
Delikte an Kindern (bis 14 Jahre) kam es im Jahr 2011 (Aufschlüsselung der
Ermittlungen auf Delikten und Bundesländer)?
2. Wie teilen sich diese Ermittlungen im diesem Jahr auf?
Wie viele dieser gerichtlichen Strafanzeigen wegen der unter Frage 1 zitierten
Delikte wurden gegen einen Elternteil, dessen Partner oder sonstige
Familienangehörige erstattet (Aufschlüsselung
der Ermittlungen Verdächtigte sowie auf Bundesländer)?
3.
Zu wie vielen diesbezüglichen Strafanzeigen
kam es 2011?
Wie viele Personen waren in diesen Strafverfahren als Angeklagte betroffen?
In wie vielen Fällen handelte es sich um einen
Elternteil, dessen Partner oder sonstige Familienangehörige
(Aufschlüsselung auf Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?
4.
Vertreten auch Sie die Auffassung, dass der Staat
im Rahmen seiner Fürsorgepflicht bei Beispielen
von konkreter Verwahrlosung und extremer Vernachlässigung direkt in
private Verhältnisse (d.s. Problemfamilien) eingreifen muss?
Wenn nein, warum nicht?
5.
Sind Sie in diesen
Zusammenhang auch der Auffassung, dass die Zahlung des Kindergeldes bzw. anderer Transferzahlungen vom Besuch ärztlicher
Vorsorgeuntersuchungen abhängig gemacht werden soll?
Wenn nein, warum nicht?
6.
Sieht das
Bundesministerium für Inneres aufgrund dieser beschriebenen Entwicklung
zum Schutz von Kindern einen legislativen Handlungsbedarf
(z.B. Jugendwohlfahrtsrecht)?
Wenn ja, worin kann dies liegen?
7. Welche konkreten Maßnahmen sollen aus Sicht des Innenministeriums gegen Verwahrlosungstendenzen in der Gesellschaft und in der Familie zum Schutz von Kindern ergriffen werden?