12500/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.07.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend „Minenaktie Goldfields – Scalping (Marktmanipulationen)“
In den Salzburger Nachrichten vom 30.05.2012 fand sich ein Artikel "Kursmanipuliert: Zuflucht in Salzburg". Ein nun in Salzburger lebender Deutscher Pascal G. soll gemeinsam mit Geschäftspartnern zahlreiche Anleger geschädigt haben.
"Ein deutscher PR-Manager, der nach Auskunft der Behörden seit
sieben Jahren in der Stadt Salzburg lebt, kann voraussichtlich auf längere
Zeit nicht mehr in seine Heimat reisen: Gegen den 32-Jährigen besteht ein
Haftbefehl des Landgerichts Stuttgart. Pascal G. wird in einer umfangreichen
Anklage vorgeworfen, durch die Manipulation des Aktienkurses einer
Goldminen-Firma gemeinsam mit zwei weiteren Deutschen und einem Kanadier nicht
weniger als 38 Millionen Euro zu Unrecht kassiert zu haben. Sie empfahlen den Kauf
der Aktie und verschwiegen dabei, dass sie selbst erhebliche Anteile
besaßen. Im Fachjargon heißt diese Abzocke "Scalping“.
Der deutsche PR-Berater kann sich in Österreich allerdings vor
strafrechtlicher Verfolgung sicher fühlen. Denn die Manipulation von
Aktienkursen ist in Österreich nicht gerichtlich strafbar, sondern wird
nur als Verwaltungsdelikt von der Finanzmarktaufsicht verfolgt. Die derzeitige
Höchststrafe beträgt 50.000 Euro. In Deutschland drohen dem
PR-Berater und seinen Mitangeklagten wegen Marktmanipulation in 62 Fällen
dagegen bis zu fünf Jahre Haft. Der Insiderhandel, die zweite Form der
Marktmanipulation, ist auch in Österreich mit bis zu fünf Jahren Haft
bedroht"… …“.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. Ist dem Ressort der diesbezügliche Sachverhalt bzw. dieser Artikel der SN bekannt?
2. Ist es richtig, dass "Scalping" in Österreich strafrechtlich nicht verfolgt wird?
3.
Wie viele Fälle von "Scalping"
sind dem Ressort in den letzten fünf Jahren (2007 bis 2011) bekannt
geworden (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie viele wurden gerichtlich angezeigt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie viele im Jahr 2012?
4. In wie vielen Fällen wurde in den letzten fünf Jahren (2007 bis 2011) eine Strafe durch die Finanzmarktaufsicht verhängt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
5. Welche Geldstrafe wurde in den letzten fünf Jahren (2007 bis 2011) deswegen verhängt und eingenommen (Aufschlüsselung der Geldstrafen auf Jahre)?
6.
Wie viele (Verdachts)Fälle von „Insiderhandel“
sind dem Ressort in den letzten fünf Jahren (2007 bis 2011) bekannt
geworden (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie viele im Jahr 2012?
7. Wie wurden diese Fälle durch die Finanzmarktaufsicht erledigt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
8. Wie wurden diese Fälle jeweils gerichtlich erledigt (Einstellung, Zurücklegung, Abbruch, Anklage, Diversion, Urteil sowie Jahre)?
9.
In wie vielen Fällen kam es zu
gerichtlichen Verurteilungen?
Welche Strafen wurden verhängt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
10.
Soll zukünftig auch
"Scalping" als Marktmanipulation strafrechtlich verfolgt werden?
In welchen Mitgliedsstaaten der EU ist "Scalping" gerichtlich strafbar?