12501/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Anwendung  von § 53 Abs. 3a SPG und § 53 Abs. 3b SPG

BEGRÜNDUNG

 

Aufgrund einer Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes im Dezember 2007 sind die Sicherheitsbehörden berechtigt, nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen von Netzanbietern und Dienstbetreibern Auskunft über Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses, statische wie dynamische Internetprotokolladressen (IP-Adressen) zu bestimmten Nachrichten einschließlich des Zeitpunkts ihrer Übermittlung und schließlich Standortdaten und die internationale Teilnehmerkennung (IMSI) mobiler Endeinrichtungen zu verlangen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    In wie vielen Fällen wurden jeweils in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 Daten nach abgefragt?

 

2.    In wie vielen Fällen wurden jeweils in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 Daten nach abgefragt?