12506/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend fragwürdige Bestellung des Rektors an der PH Innsbruck

BEGRÜNDUNG

 

Am 1. Oktober beginnt an den privaten und öffentlichen Pädagogischen Hochschulen (PH) in Österreich die Amtszeit der neuen Rektorinnen und Rektoren und der Vizerektorinnen und Vizerektoren. Damit werden auch die Weichen für die Zukunft der PädagogInnen-Ausbildung gestellt. Das ist eine Gelegenheit, zukunftsgerichtete Entscheidungen zu treffen und für diese Positionen Menschen zu berücksichtigen, die eine hohe wissenschaftliche und Managementqualität aufweisen. Auch die Berücksichtigung des Genderaspekts wird dabei eine Rolle zu spielen haben.

Angesichts der Diskussionen über die künftige organisatorische Struktur der LehrerInnenausbildung und die breit vorgetragene Forderung nach möglichst universitärer Ausbildung für alle PädagogInnen ist besonders darauf Rücksicht zu nehmen, dass insbesondere die zukünftigen RektorInnen über entsprechende akademische Qualifikationen verfügen, weil der Weg wohl entweder in Richtung Pädagogische Universitäten oder in Richtung pädagogische Fakultäten an Universitäten gehen wird.

RektorInnen sollten daher sinnvoller Weise nur Personen sein, die auch die Kriterien für eine solche Position an einer bestehenden Universität erfüllen. Das bedeutet konkret, dass eine Habilitation als Voraussetzung für das Amt einer RektorIn zu gelten hat.

Zudem hat der Nationalrat erst im Mai beschlossen, dass die Ernennungserfordernisse auch für Lehrpersonen der Verwendungsgruppe PH 1 an privaten oder öffentlichen Pädagogischen Hochschulen wie folgt lauten:


„22a. VERWENDUNGSGRUPPE PH 1

Ernennungserfordernisse:

Eine Verwendung als Hochschullehrperson und die Erfüllung der vorgeschriebenen Erfordernisse gemäß Abs. 1 oder 2.

(1) Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung und eine an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia docendi).

(2) Die Erfüllung sämtlicher nachstehender Erfordernisse:

            a)        Erwerb eines facheinschlägigen Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 bzw. § 66 Abs. 1 UniStG,

            b)        eine mindestens vierjährige Verwendung als Hochschullehrperson und Bewährung bei der Erfüllung der Aufgaben gemäß § 200d, wobei auf diese Verwendung eine einschlägige Verwendung als Universitätslehrer anzurechnen ist,

            c)         einschlägige wissenschaftliche Tätigkeit; diese ist durch Publikationen in international anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschriften oder durch gemäß einem Gutachten eines Wissenschaftlichen Beirates gleichzuhaltende Publikationen nachzuweisen.“

Seit Einführung der Bologna-Struktur an den Pädagogischen Hochschulen und der Umstellung auf Bachelorstudium mit anschließendem Masterstudium wird zurecht kritisiert, dass an den Pädagogischen Hochschulen Lehrpersonen tätig sind, die selbst über keine wissenschaftliche Qualifikation oder kaum Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung von LehrerInnen verfügen.

Insbesondere im Bereich der pädagogischen und didaktischen Forschung haben die Pädagogischen Hochschulen Nachholbedarf. Im Sinne einer Aufwertung der Pädagogischen Hochschulen, sei es nun als eigenständige Pädagogische Universitäten oder als Fakultäten, ist es von besonderer Bedeutung, dass die EntscheidungsträgerInnen und Führungskräfte über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen im universitären Bereich verfügen.

Über die Bestellung des neuen Leiters der Pädagogischen Hochschule Tirol schreibt die Tiroler Tageszeitung (TT) am 2. März 2012:

„Der TT wurde aus Kreisen des Ministeriums bestätigt, dass Gründungsrektor Juranek im Dreiervorschlag nur an dritter Stelle rangiert. Gegen ihn gab es in den vergangenen Jahren heftige Widerstände an der Hochschule. Erstgereihter ist der bisherige Direktor der HTL Anichstraße in Innsbruck, Elmar Märk, vor dem Erziehungswissenschafter Manfred Steinlechner. Bildungsministerin Claudia Schmied hatte bereits angekündigt, dass sie sich an den Dreiervorschlag des Hochschulrats halten werde.


Trotzdem gibt es innerhalb der Pädagogenschaft heftige Debatten: Zum einen hat sich der Dienststellenausschuss an der Pädagogischen Hochschule einstimmig für Manfred Steinlechner ausgesprochen. Er gilt als profunder Kenner des (Tiroler) Bildungswesens. Andererseits werden die Qualifikationen von Elmar Märk kritisch hinterfragt. Er habe kaum Erfahrung in der Lehrerausbildung, heißt es.

Dass Märk Bruder des neuen Uni-Rektors Tilmann Märk ist, wird ebenfalls als problematisch gesehen. Vor allem weil es um die künftige Ausrichtung der gemeinsamen Lehrerausbildung geht. Noch steht nicht fest, wo diese künftig stattfindet: entweder an der Universität oder an einer zu einer Pädagogischen Universität geadelten Hochschule. In Innsbruck müssten dann Märk und Märk über die Umsetzung verhandeln.“

Diese in den Medien offen diskutierten Bedenken scheinen bei Ihrer Entscheidung keine Rolle gespielt zu haben.

Insgesamt ist laut Medienberichten an sieben von neun PH, an denen neue Amtsträger zu bestimmen sind, die Entscheidung bereits gefallen. An der PH Linz wird nicht heuer, sondern erst mit Oktober 2014 wieder ein Führungswechsel fällig. Die derzeitige Rektorin, Ulrike Greiner, hat die Stelle erst im April 2010 nach dem Tod des früheren Leiters Wolfgang Ratzinger übernommen. An den PH Wien und Steiermark ist die Personalentscheidung indes drei Monate vor Beginn der neuen Amtsperiode noch immer offen.

Sowohl für die Entscheidung an der PH Wien als auch an der PH Graz sollen indes – so ist Medienberichten zu entnehmen – parteipolitische Konstellationen die Entscheidung verzögern.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Weshalb ist die Entscheidung für die Besetzung der Rektorate und Vizerektorate an den PH Wien und Steiermark drei Monate vor Beginn der neuen Amtsperiode noch immer nicht gefallen? Wann ist mit der Entscheidung für die Besetzungen in Wien und Graz zu rechnen?

2)    Sind Sie der Meinung, dass eine akademische Qualifikation eine wesentliche Voraussetzung für das Amt eines/einer RektorIn an einer Pädagogischen Hochschule zu sein hat?

3)    Verfügt HR Mag. Dr. Elmar Märk über die für die Leitung einer Pädagogischen Hochschule vorausgesetzte Lehrbefugnis?


4)    Verfügt HR Mag. Dr. Elmar Märk über die als zwingendes Ernennungserfordernis genannte zumindest vierjährige Praxis in der Aus- und Weiterbildung von LehrerInnen?

5)    Kann HR Mag. Dr. Elmar Märk einschlägige wissenschaftliche Tätigkeit durch Publikationen in Fachzeitschriften nachweisen?

6)    HR Mag. Dr. Elmar Märk verfügt über einen Doktorgrad. Welches Thema hatte seine Doktorarbeit? In welcher Studienrichtung wurde Elmar Märk promoviert?