12514/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.07.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Deimek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Begleiter für Sondertransporte
Die Ausbildung der Begleiter für Sondertransporte erfolgt nach der STAO extra für jedes Bundesland mit der jeweiligen Vereidigung. Nur die Kraftfahrer brauchen diese Vereidigung, jene, die das Unternehmen betreiben, nicht. Ein Berufsbild „Begleiter für Sondertransporte“ wurde bisher nicht definiert. Es wird der Kollektivvertrag für Berufskraftfahrer angewendet.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende
ANFRAGE
1. Setzen Sie sich für ein eigenes Berufsbild „Begleiter für Sondertransporte“ ein?
2. Wenn ja, wie setzen Sie sich dafür ein bzw. wie haben Sie sich bereits dafür eingesetzt?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Setzen Sie sich für eine länderübergreifende Ausbildung der Begleiter für Sondertransporte ein?
5. Wenn ja, wie setzen Sie sich dafür ein bzw. wie haben Sie sich bereits dafür eingesetzt?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Setzen Sie sich bei den Sozialpartnern für einen eigenen Kollektivvertrag für die Begleiter für Sondertransporte ein?
8. Wenn ja, wie setzen Sie sich dafür ein bzw. wie haben Sie sich bereits dafür eingesetzt?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. Ist eine Änderung der Gewerbeordnung geplant, nach der auch jene, die das Unternehmen betreiben, die genannte Vereidigung benötigen?
11. Wenn ja, wann wird der Ministerialentwurf dem Parlament übermittelt?
12. Wenn nein, warum ist keine solche Änderung der Gewerbeordnung geplant?