12516/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.07.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz
betreffend des Maßnahmenvollzugs gemäß § 21 Abs 2 StGB
Ziel der Unterbringung von geistig abnormen Rechtsbrechern sollte sein, ihren Zustand soweit zu bessern, dass die Begehung strafbarer Handlungen nicht mehr zu erwarten ist und ihnen zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung verholfen wird.
Nach § 21 Abs 2 StGB Untergebrachte haben einen Anspruch darauf, ihrem Zustand nach entsprechend ärztlich, insbesondere psychiatrisch, psychotherapeutisch, psychohygienisch oder erzieherisch, betreut zu werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele nach § 21 Abs 2 StGB Untergebrachte gab es in den Jahren 2009, 2010 und 2011?
2. Wie viele Personen sind derzeit (Stichtag 1.7.2012) gemäß § 21 Abs 2 StGB untergebracht?
3. Wie teilt sich die Zahl der derzeit (Stichtag 1.7.2012) gemäß § 21 Abs 2 StGB Untergebrachten auf die der Unterbringung zu Grunde liegenden strafbaren Handlungen (Gliederung nach Abschnitten des Strafgesetzbuchs) auf?
4. Wie teilen sich die derzeit (Stichtag 1.7.2012) gemäß § 21 Abs 2 StGB Untergebrachten auf die Justizanstalten Wien-Mittersteig (bzw Außenstelle Wien-Floridsdorf), Stein, Garsten und Graz-Karlau auf?
5. Wie viele Frauen sind derzeit (Stichtag 1.7.2012) gemäß § 21 Abs 2 StGB in der Justizanstalt Schwarzau und wie viele Jugendliche sind derzeit gemäß § 21 Abs 2 StGB in der Justizanstalt Gerasdorf untergebracht?
6. Wie viele Haftplätze sind jeweils in den Abteilungen für den Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs 2 StGB in der JA Garsten, der JA Stein und der JA Karlau vorgesehen?
7. Werden in der JA Garsten immer noch nach § 21 Abs 2 StGB Untergebrachte auch in den Abteilungen des Normalvollzuges angehalten?
8. Wenn ja, wie viele davon befinden sich aus welchen medizinischen, sicherheitsrelevanten oder vollzugstechnischen Gründen in Einzelunterbringung in einer besonders gesicherten Zelle (§ 103 Abs. 2 Z 4), in Anhaltung in einem besonderen Einzelraum (§ 114 Abs. 1), in Absonderung in einem besonderen Einzelraum (§ 116 Abs. 2)?
9. Werden in der JA Stein nach § 21 Abs. 2 StGB Untergebrachte auch in den Abteilungen des Normalvollzuges angehalten?
10. Wenn ja, wie viele davon befinden sich aus welchen medizinischen, sicherheitsrelevanten oder vollzugstechnischen Gründen in Einzelunterbringung in einer besonders gesicherten Zelle (§ 103 Abs. 2 Z 4), in Anhaltung in einem besonderen Einzelraum (§ 114 Abs. 1), in Absonderung in einem besonderen Einzelraum (§ 116 Abs. 2)?
11. Werden in der JA Karlau immer noch nach § 21 Abs. 2 StGB Untergebrachte auch in den Abteilungen des Normalvollzuges angehalten?
12. Wenn ja, wie viele davon befinden sich aus welchen medizinischen, sicherheitsrelevanten oder vollzugstechnischen Gründen in Einzelunterbringung in einer besonders gesicherten Zelle (§ 103 Abs. 2 Z 4), in Anhaltung in einem besonderen Einzelraum (§ 114 Abs. 1), in Absonderung in einem besonderen Einzelraum (§ 116 Abs. 2)?
13. Wie lange dauert die Anhaltung – gegliedert nach Justizanstalten und Abschnitten des StGB – von nach § 21 Abs 2 StGB Untergebrachten zum Stichtag 1.7.2012 im Durchschnitt über die verhängte Strafe hinaus?
14. Welche Personen (anonymisiert: Person A, Person B, Person C…) werden in der Haftanstalt Wien-Mittersteig wie lange über ihre Verurteilung hinaus zum Stichtag 1.7.2012 angehalten (Angabe der Strafhöhe und der Dauer des bisherigen Anhaltung im Maßnahmenvollzug)?
15. Welche Personen (anonymisiert: Person A, Person B, Person C…) werden in der Haftanstalt Wien-Floridsdorf wie lange über ihre Verurteilung hinaus zum Stichtag 1.7.2012 angehalten (Angabe der Strafhöhe und der Dauer des bisherigen Anhaltung im Maßnahmenvollzug)?
16. Welche Personen (anonymisiert: Person A, Person B, Person C…) werden in der Haftanstalt Garsten wie lange über ihre Verurteilung hinaus zum Stichtag 1.7.2012 angehalten (Angabe der Strafhöhe und der Dauer des bisherigen Anhaltung im Maßnahmenvollzug)?
17. Welche Personen (anonymisiert: Person A, Person B, Person C…) werden in der Haftanstalt Stein wie lange über ihre Verurteilung hinaus zum Stichtag 1.7.2012 angehalten (Angabe der Strafhöhe und der Dauer des bisherigen Anhaltung im Maßnahmenvollzug)?
18. Welche Personen (anonymisiert: Person A, Person B, Person C…) werden in der Haftanstalt Graz-Karlau wie lange über ihre Verurteilung hinaus zum Stichtag 1.7.2012 angehalten (Angabe der Strafhöhe und der Dauer des bisherigen Anhaltung im Maßnahmenvollzug)?
19. Welche Personen (anonymisiert: Person A, Person B, Person C…) werden in der Haftanstalt Scharzau wie lange über ihre Verurteilung hinaus zum Stichtag 1.7.2012 angehalten (Angabe der Strafhöhe und der Dauer des bisherigen Anhaltung im Maßnahmenvollzug)?
20. Welche Personen (anonymisiert: Person A, Person B, Person C…) werden in der Haftanstalt Gerasdorf wie lange über ihre Verurteilung hinaus zum Stichtag 1.7.2012 angehalten (Angabe der Strafhöhe und der Dauer des bisherigen Anhaltung im Maßnahmenvollzug)?
21. Wie viele bedingte Entlassungen von nach § 21 Abs 2 StGB Untergebrachten gab es in den Jahren 2009, 2010 und 2011?
22. Halten Sie die Versorgung mit Betreuungseinrichtungen für die Zeit nach der Entlassung von nach § 21 Abs 2 StGB Untergebrachten für ausreichend?
23. Wie erklären Sie sich den Anstieg der § 21 Abs 2 StGB Untergebrachten in den letzten Jahren?