12535/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Legales, sowie nicht konzessioniertes und illegales Glücksspiel in Österreich: Vollziehung des Glücksspielgesetzes (GSpG) seit Inkrafttreten der Glücksspielgesetznovellen 2008 und 2010

 

Mit der AB 8619/XXIV.GP vom 05.08.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Mag. Johann Maier zur Anfrage "Glücksspiel- und Wettangebote: illegales Glücksspiel & Glücksspielbetrug - gerichtliche Verfahren 2010" beantwortet.

 

Am 19. Juli 2010 (GSpG Novelle 2008) und in Folge am 18. August 2010 (GSpG Novelle 2010) sind diese beiden Novellen zum Glücksspielgesetz (GSpG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBL I 54/2010 und BGBL I 73/2010). Die EU-Kommission hatte keine Einwände bei der Notifizierung (RL 98/34 EG) erhoben. Große Teile der GSpG Novelle 2008 sind am Tag nach der Kundmachung in Kraft getreten, ein weiterer Teil ist am 1.Jänner 2011 in Kraft getreten (Steuer-, Gebühren-, Abgaben- und finanzrechtliche Bestimmungen). Dazu kamen noch verschiedene Übergangsbestimmungen und Fristenregelungen durch die GSpG-Novelle 2010. Für jene Geldspielautomatenbetreiber, die bisher bereits das kleine Glücksspiel nach landesgesetzlichen Bestimmungen betreiben konnten, gilt eine Übergangsfrist bis 2015.

 

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 erfolgte aufgrund der „Casino-Monopol-Entscheidung“ des EuGH eine weitere Novelle des Glücksspielgesetzes, die nun die Europarechtskonformität sicherstellt.


Mit dem Erlass vom 28.06.2011 wurde überdies die operative Bekämpfung des illegalen Glücksspiels einschließlich der der Strafverfahrensführung neu geregelt. Damit sollte im Gesetzesvollzug eine einheitliche Rechtsanwendung österreichweit sichergestellt werden.

 

Mit dem geplanten Abgabenänderungsgesetz sind ab 01.01.2013 neue verschärfte Bestimmungen im GSpG vorgesehen, die den Vollzug glücksspielrechtlicher Bestimmungen erleichtern sollen (z.B. Erhöhung der Geldstrafen, Betriebsschließungen).

 

Das GSpG in der Fassung der beiden Novellen brachte gerade für das Automatenglücksspiel auf Länderebene viel mehr Spielerschutz und verbesserte zudem die Möglichkeiten der Behörden gegen illegales bzw. nicht konzessioniertes Glücksspiel vorzugehen. Mit der Aufstellung der SOKO-Glücksspiel (Finanzpolizei) und der Bestellung von Amtssachverständigen wurden weitere zielführende Maßnahmen durch das BMF gesetzt. Trotzdem werden noch immer tausende SpielerInnen an vermutlich oft manipulierten und illegal betriebenen Geldspielautomaten abgezockt und damit dem Staat auch enorme Abgaben entzogen. Ein Problem in der Vollziehung stellen aus Sicht der Behörden die langen Übergangsfristen bis 2015 dar. Erst dann erfolgt nämlich die verpflichtende Anbindung der Glücksspielautomaten, die aufgrund einer Konzession betrieben werden, an das Bundesrechnungszentrum (BRZ). Auch die beschlossene zukünftige Pokerregelung wird ständig in Frage gestellt und „Poker“ als Glücksspiel im Sinne des GSpG grundsätzlich abgelehnt.

 

Daher gab es auch in den Jahren 2011 und 2012 heftigste politische Attacken in der Öffentlichkeit gegen das österreichische Glücksspielgesetz so beispielsweise nach Razzien gegen illegales Glücksspiel durch die Finanzpolizei, nach der Beschlagnahme von Automaten oder auch nach einzelnen gerichtlichen Entscheidungen. Bekannt geworden sind auch miese Praktiken und Tricks der Geldspielautomaten-Mafia, die Automaten ohne Konzession aufgestellt und illegal betrieben haben. Wurden Geldspielautomaten in einem Lokal beschlagnahmt, so gab es kurze Zeit später einen neuen Pächter mit neuen Geldspielautomaten. Einige Beispiele aus  dieser öffentlichen Diskussion.

 

„Das Landesgericht Ried im Innkreis hat am Montag in zweiter Instanz einen italienischen Staatsbürger vom Vorwurf des illegalen Glückspiels freigesprochen, teilte dessen Anwalt Patrick Ruth mit. Die Begründung des Gerichts: Das heimische Glückspielmonopol sei EU-rechtswidrig, daher die entsprechende Bestimmung im Strafgesetzbuch (§ 168 StGB) nicht anwendbar". (Quelle: http://derstandard.at/1334795979086/Gluecksspiel-Weiterer-Casinobetreiber-freigesprochen).

Bei derartigen gerichtlichen Entscheidungen handelte es sich allerdings – wie in diesem Fall – um solche einer Unterinstanz, die aber gezielt als Argument gegen das österreichische Glücksspielgesetz verwendet wird. Höchstgerichtliche Entscheidungen gibt es dazu allerdings nicht.

 

Behauptet wurde und wird auch immer wieder (meist von selbsternannten Experten, so genannten Sachverständigen sowie Rechtsanwälten), dass nach dem geltenden Glücksspielgesetz die Regelungen zum Automatenglücksspiel rechtswidrig und nicht exekutierbar wären. In Wirklichkeit ist das Gegenteil der Fall. Das geltende Glücksspielgesetz (Novellen 2008 und 2010) schafft nicht nur entsprechende Klarheit in der Vollziehung, sondern sieht erstmals auch verbesserte Vollzugs,- bzw. Durchsetzungsmöglichkeiten vor. Dies wird beispielsweise durch die erfolgreiche Anwendung der §§ 52, 52 a, 53 und 54 GSpG durch die zuständigen Behörden österreichweit immer mehr bestätigt.

 

FinanzpolizistInnen und andere BeamtInnen, die das Glückspielgesetz auf gesetzlicher Basis vollziehen, werden aber weiterhin wegen angeblichem Amtsmissbrauch und oder Nötigung strafrechtlich angezeigt, und überdies auch Dienstaufsichtsbeschwerden gegen diese eingebracht. Zuletzt beispielsweise nach einer Kontrolle in einem Concord Card Casino (CCC) in Bregenz, bei der u.a. auch 12 Pokertische eingezogen wurden. Angezeigt wurde in diesem Zusammenhang u.a. auch Dr. Wilfried Lehner, der Leiter der Finanzpolizei im BMF. Ein besonderes Manko stellt in diesem Zusammenhang –wie die Jahre zuvor – die zu geringe Kontrolltätigkeit der Bundesländer (Bezirksverwaltungsbehörden) dar – in „Erlaubnisländern“ genauso, wie in „Verbotsländern“.

 

Darüber hinaus wurde von privaten Glückspielbetreibern die Ausschreibung der Spielbankenlizenzen durch das Finanzministerium (BMF) heftig kritisiert (z.B. Paketausschreibung) und Verfassungsgerichtshofbeschwerden angekündigt. Hauptvorwurf: Die Ausschreibung sei auf die bisherige Monopolistin "Casinos Austria" (CASAG) zugeschnitten. Auch Abgabenregelungen im neuen GSpG werden angeblich vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft.

Besonders nachdenklich stimmte die Fragesteller allerdings ein Bericht der Wiener Wochenzeitung „Falter“ über die Ermittlungen der Justiz gegen den Glückspielkonzern „Novomatic“. Der Falter verfügt angeblich über Akten, die belegen, dass Manager des Konzerns von Polizeieinheiten und Sonderkommissionen des Finanzministeriums mehr als 300 (!) Mal wegen verbotenen Glückspiels angezeigt wurden.

 

"Die Staatsanwaltschaft St. Pölten legte jedoch ausnahmslos alle Anzeigen zurück. Die Staatsanwaltschaft beruft sich in ihrer Einstellungsbegründung unter anderem auf den renommierten Manz-Kommentar zum Glückspielgesetz. Dieser wurde allerdings vom Chef der Novomatic, Franz Wohlfahrt und dem Anwalt der Novomatic verfasst. Die Staatsanwaltschaft billigt den Glückspielmanagern auch einen "nicht vorwerfbaren Verbotsirrtum" zu. Sie hätten darauf vertrauen dürfen, dass die Glückspielautomaten rechtens seien." (Quelle: OTS0250 2012-04-24 15:02 241502 Apr 12 FAT0002 0154)

 

Auf parlamentarischer Ebene wurde jüngst der Bericht der Bundesministerin für Finanzen über eine betreiberunabhängige Spielerkarte aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 16. Juni 2010, E 103-NR/XXIV.GP (III-308 der Beilagen) im Nationalrat zur Kenntnis genommen (Gegenstimmen Grüne). Damit könnte aus Sicht von Experten Spielsucht eingeschränkt bzw. verhindert werden. Ein Ansatz, der weiterverfolgt werden sollte.

 

Die enormen Schattenseiten von Glückspiel und von Wetten – nämlich soziale und psychische Folgen – werden allerdings von allen einschlägigen Betreibern tunlichst verschwiegen, insbesondere pathologisches Wett- und Spielverhalten. Glücksspielsucht – oft verbunden mit Alkohol – zerstörte Familien und zerstörte Beziehungen, führte und führt zur Verschuldung und finanziellem Ruin bis hin zu kriminellen Handlungen (Beschaffungskriminalität) und im schlimmsten Fall sogar zum Suizid. So soll beispielsweise der schwer spielsüchtige Amokschütze von St. Pölten nach einer Meldung des „Kurier“ vor dem Schussattentat auf einem Schlag 10.000 Euro am Automaten verspielt haben.

 

Ein massives gesellschaftliches Problem: Es gibt noch immer keine umfassende Studie über die sozialen Kosten des Glücksspiels in Österreich. Aus der Steiermark-Studie „Köberl“, Prettenthaler: Kleines Glücksspiels – Großes Leid?“ sind aber nachstehen Schlussfolgerungen höchst interessant.

„Ein Großteil der sozialen Kosten, die in der Steiermark infolge der Glücksspielsucht erwachsen, dürfte auf das Automatenspiel („Kleines Glücksspiel“ und Casinoautomaten) zurückzuführen sein. Die durchgeführten Schätzungen belaufen sich für diesen Bereich auf bis zu 44 Mio. € und überwiegen damit deutlich den Nutzen in Form der Konsumentenrente, die für das „kleine Glücksspiel“ grob auf knapp 6. Mio. € geschätzt werden kann.

Größter Nutznießer ist jedoch die öffentliche Hand, die allein mit dem „kleinen Glücksspiel“ Steuern und Abgaben von in etwa derselben Höhe einnimmt, wie das gesamte Automatenspiel an sozialen Kosten verursacht. Folglich sollten mehr öffentliche Mittel in die Vorbeugung und Bekämpfung der Glücksspielsucht fließen“.

 

Eine österreichweite Studie die all die mit Glücksspiel und Wetten verbundenen gesellschaftlichen Auswirkungen gibt es aber bedauerlicherweise nicht. Auch keine Studie über die Kosten.

 

Aktuelle Zahlen zum Glücksspiel aus Deutschland

Die deutsche Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat 2011 rund 10.000 Bürgerinnen und Bürger befragt. Der Studie zufolge haben 86 Prozent der 16 bis 86-Jährigen an einem Glücksspiel teilgenommen. Am häufigsten wurde das Lottospiel „6 aus 49“ genannt. Knapp ein Viertel nutzte Geldspielautomaten. Junge Männer scheinen besonders leicht von Live-Wetten und Glücksspielautomaten abhängig zu werden, so die Studienergebnisse. Das Institut für Therapieforschung München fand wiederum  heraus, dass  55,3% der pathologischen Spieler in Deutschland auch einen Migrationshintergrund haben.

 

Insgesamt geht die deutsche Bundesregierung von 264.000 abhängigen Spielern aus.
In der Altersgruppe der 16 bis 20-Jährigen habe der Trend zum Automatenspiel stark zugenommen. Knapp 25 Prozent der 16 und 17-Jährigen hätte 2011 gewerbliches Glücksspiel genutzt, obwohl nach den Jugendschutzbestimmungen verboten, 2009 waren es nur 15% der Jugendlichen in dieser Altersgruppe gewesen (Drogen- und Suchtbericht 2012).

 

Nicht nur 6 Prozent der Jugendlichen in Deutschland zeigen ein auffälliges Spielverhalten:

21 Prozent aller Jugendlichen in Deutschland (einschließlich der Nichtspielerinnen und -spieler also) geben bis zu 10 Euro pro Monat für Glücksspiele aus, jeweils 3 Prozent „zwischen 10 und 20 Euro“ bzw. zwischen 20 und 50 Euro“. 1,5 Prozent der 16- bis 17-Jährigen investieren sogar mehr als 50 Euro für das Spielen.

 

Zur Diskussion in Österreich: Heftigste Kritik gegenüber dem Gesetzgeber und dem Finanzministerium, Unterstellungen gegenüber der Kontrolltätigkeit von Behörden (meist verbunden mit dem Vorwurf der Rechtswidrigkeit und der Behördenwillkür), bewusste Fehlinterpretationen des Glücksspielgesetzes, sowie Klagen und Strafanzeigen von privaten Glücksspielanbietern gegenüber KritikerInnen und BeamtInnen sollen scheinbar in Österreich eine Stimmung gegen jede staatliche Regulierung schaffen. Es ist wohl auch der Versuch, damit in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, es gäbe eine Art Menschenrecht (d.h. einen Rechtsanspruch), Glückspiele überall anbieten und Geldspielautomaten ohne Einschränkung aufstellen zu dürfen, denn jede nationale Regulierung verstoße gegen das  Unionsrecht.

 

Glücksspiele und Wetten – legale wie illegale – sind zu einem immensen gesellschaftlichen und sozialen Problem in allen EU-Mitgliedsstaaten und so auch in Österreich geworden. Immer mehr Menschen – besonders junge Männer sind vom Glücksspiel (und Wetten) gefährdet bzw. fallen diesem zum Opfer. Nicht wenige von ihnen haben einen Migrationshintergrund, sind arbeitslos und spielen oder wetten täglich. Gerade Geldspielautomaten haben ein enorm hohes Gefährdungspotential und sind  das Suchtrisiko Nummer 1! Für viele sind allerdings Sportwetten der Einstieg in eine Spielsucht.

 

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wie die Jahre zuvor gestellt, aber ergänzt mit neuen Fragen, um die aktuellen Zahlen und Informationen für die  Jahre 2010, 2011 und für 2012 (30.06.2012) zu erhalten.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

 

1.      Wie viele gerichtliche Strafanzeigen nach § 168 StGB (illegales Glücksspiel) wurden seit Inkrafttreten der beiden Novellen zum Glücksspielgesetz (2008 und 2010) bis 30.06.2012 erstattet?
Wie ist jeweils der Stand dieser Verfahren?
Wie wurden diese Verfahren erledigt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Bundesländer/Staatsanwaltschaften)?

2.      Wie vielen dieser Anzeigen wurden durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft konkret nachgegangen und die Polizei mit weiteren Ermittlungen beauftragt?
Zu welchen Ergebnissen führten jeweils diese Ermittlungen (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und auf  Staatsanwaltschaften)?

 

3.      Wie viele dieser Anzeigen wurden durch die zuständige StA zurückgelegt?
Mit welcher Begründung erfolgte jeweils die Zurücklegung (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und auf 
Staatsanwaltschaften)?

 

4.      In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2011 das diesbezügliche Ermittlungsverfahren nach § 190 StPO eingestellt oder nach § 197 StPO abgebrochen (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Staatsanwaltschaften)?

 

5.      Wie viele dieser Strafverfahren bzw. Anzeigen wurden im Jahr 2011 diversionell erledigt  (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und auf Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte)?

 

6.       Aufgrund wie vieler Anzeigen wurde im Jahr 2011 eine gerichtliche Hauptverhandlung  durchgeführt (Aufschlüsselung jeweils nach Jahre und nach Gerichte)?

 

7.       Wie viele Strafverfahren davon endeten im Jahr 2011 mit einem Freispruch?
Wie viele Personen wurden freigesprochen?
Aus welchen Gründen erfolgten jeweils diese Freisprüche (Aufschlüsselung nach Jahre und nach Gerichte)?

 

8.      Wie viele Strafverfahren wegen § 168 StGB waren mit Stichtag 30.06.2012 noch offen und noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung jeweils nach Jahre und nach Gerichte)?

 

9.      Wie haben sich die rechtskräftigen Verurteilungen nach § 168 StGB in den letzten 10  Jahren entwickelt (Gerichtliche Kriminalstatistik)?
Wie viele Personen wurden nach § 168 StGB in den letzten 10 Jahren verurteilt (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichte)?

 

10.  Wie viele Fälle von „Glücksspielbetrug“ sind dem Ressort in den Jahren 2011 und 2012 (30.06.2012) insgesamt bekannt geworden?
Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden deswegen im Jahr 2011 und 2012 (30.06.2012) erstattet (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und zuständige Staatsanwaltschaften)?


11.  Wie oft wurde bei Verdacht eines Verstoßes nach § 168 StGB nach Anordnung durch die  jeweils zuständige Staatsanwaltschaft aus Beweisgründen, zur Sicherung privatrechtlicher  Ansprüche oder zur Sicherung der Abschöpfung der Bereicherung bzw. des Verfalls eine  (vorläufige) Sicherstellung von „Glücksspielautomaten" nach § 110 StPO durch die  Polizei durchgeführt?
Wie viele „Glücksspielautomaten" wurden dabei sichergestellt (Aufschlüsselung der Fälle  auf Jahre und auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

 

12.  In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2011 sichergestellte Automaten dem Verfall zugeführt  (§ 20 b StGB)?
Wie viele Automaten waren davon betroffen (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und auf Bundesländer bzw.  Staatsanwaltschaften)?

 

13.  Wie oft wurde 2011 nach Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft eine Beschlagnahme  nach § 115 StPO durch die Kriminalpolizei durchgeführt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Staatsanwaltschaften)?
Wie viele „Glücksspielautomaten" wurden dabei durch die Kriminalpolizei beschlagnahmt 
(Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

 

14.  Ausfolgung: In wie vielen Fällen (Verfahren) wurden im Jahr 2011 sichergestellte, eingezogene oder  beschlagnahmte (Geld)Spielautomaten an Betreiber, Pächter und/oder Besitzer wieder  ausgefolgt werden?
Wie viele einzelne Automaten mussten im Jahr 2011 wieder ausgefolgt werden  (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

 

15.  Wie viele Glücksspielanbieter (Betreiber von einschlägigen Lokalen bzw. von illegalen Automaten etc.) haben in den Jahren 2010, 2011 und 2012 (bis 30.06.2012) gerichtliche Strafanzeigen unter anderem wegen Amtsmissbrauchs, Nötigung etc. gegen BeamtInnen des BMF (z.B. Finanzpolizei) eingebracht, weil diese nach deren Ansicht u.a. Amtshandlungen vorgenommen haben sollen, für die sie nicht zuständig waren (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre, Bundesländer und Bezirke)?

 

16.  Gegen wie viele BeamtInnen des BMF (Finanzpolizei) wurden deswegen von privaten Glücksspielanbietern (Automatenbetreibern etc.) 2010, 2011 und 2012 (30.06.2012) Strafanzeigen erstattet?
Wie ist der Stand dieser Strafverfahren?
Wie wurden diese Strafanzeigen bislang erledigt (Ermittlung, Freispruch oder Verurteilung)?
Welche Rechtsprechung liegt bislang dazu vor (Jeweils Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

 

17.  Ist diese gezielte Aktion privater Glücksspielanbieter gegenüber Organen der Republik Österreich als Rechtsmissbrauch und allenfalls auch als Nötigung zu qualifizieren?

 

18.  Gab es für nicht konzessioniertes oder/und illegales Glücksspiel bei den verantwortlichen Unternehmen und Personen in den letzten drei Jahren eine strafrechtliche Gewinnabschöpfung (Abschöpfung der Bereicherung etc.)?
Wenn ja, welche Beträge wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 (bis 30.06.2012) abgeschöpft (Aufschlüsselung nach Jahre und Gerichte)?

 

 

19.  Ist es richtig, dass nach einem Gutachten der Universität Wien (im Auftrag der StA St. Pölten) an Automaten verschiedener Anbieter entgegen den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes die Gewinn- und Verlustlimits überschritten werden?
Ist es richtig, dass damit die Grenzen des „kleinen Glücksspiels“ um ein vielfaches überschritten werden können?

 

20.  Was wird das Ressort 2012 unternehmen, damit in den Buchmacher- und Totalisateurgesetzen  der Bundesländer die internationalen Geldwäschebestimmungen (z.B. Geldwäsche-  Richtlinie und FAFF) endlich umgesetzt werden?
Was hindert die Länder diese Geldwäschebestimmungen umzusetzen?

 

21.  In welchen Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR existiert eine dem österreichischem  Glücksspielgesetz vergleichbare weitreichende, von Spielbankenbetreibern zu erfüllende  zivilrechtliche Spielerschutzbestimmung?
In welchen europäischen Ländern gibt es überhaupt vergleichbare Regelungen?
In welchen Staaten können zivilrechtlich Schadenersatzansprüche gegenüber Glücksspielbetreibern gestellt werden (Ersuche um Aufschlüsselung dieser Staaten)?


22.  In welcher Form und in welchen Umfang soll aus Sicht des Ressorts der „zivilrechtliche  Spielerschutz“ (z.B. bei zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche) im Bereich des aus dem  Glücksspielmonopol des Bundes ausgenommenen Wettwesens (Wettbüros und Wettcafes) und des Automatenglücksspiels gesichert und verbessert werden?

 

23.  Werden Sie aus grundsätzlichen Überlegungen in Abstimmung mit allen anderen damit befassten Ressorts eine gesamt österreichische Studie über die sozialen Kosten des Glücksspiels und der Glücksspielsucht in Österreich in Auftrag geben?

 

24.  Welche konkreten Erfahrungen liegen der Justiz zu den Glücksspielgesetznovellen 2008 und 2010 vor?
Wo liegen aus Sicht des Ressorts die Probleme?