12546/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Festplattenabgabe“

 

Presseberichten zufolge wird durch den österreichischen Handel seit 2010 großflächig eine Festplattenabgabe eingehoben. Dies behauptet auch Gerhard Ruiss, Initiator von "Kunst hat Recht" und legte dafür auch Rechnungen als Beweis vor.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

1.      Welche Haltung nimmt das Ressort zur Rechtsauffassung der "Austria Mechana" ein, dass seit 1. Oktober 2010 beim Verkauf einer Festplatte eine Urheberrechtsabgabe zu leisten sei?

 

2.      Ist es richtig, dass KonsumentInnen an ElektrohändlerInnen schon seit zwei Jahren für die Festplatten eine Abgabe zahlen?
Wenn ja, wie viele HändlerInnen haben in Österreich bereits unter dem Titel "Urheberrechtsabgabe" einen Geldbetrag an KonsumentInnen verrechnet und eingenommen?
Wer sind diese HändlerInnen?

 

3.     Wird dieses Festplattenabgabe aus Sicht des Ressort zu Recht eingehoben?
Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?


4.      Wer hat nun Anspruch auf diese eingehobenen Geldbeträge?
Zwischen wen und wie müssen diese Gelder aufgeteilt werden?

 

5.      Ist es richtig, dass über die Zulässigkeit einer Festplattenabgabe in Kürze der OGH entscheiden wird?