12549/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Fehlinformationen durch die Staatsanwaltschaft

 

OTS0085 5 II 0218 BZC0002                             Do, 05.Jul 2012

 

Innenpolitik/BZÖ/Justiz/EU/Stadler/Staatsanwaltschaft

 

BZÖ-Pressedienst: Es liegt kein Auslieferungsbegehren gegen Ewald Stadler vor!  =

 

   Wien (OTS) -    Das BZÖ weist sämtliche Behauptungen der Staatsanwaltschaft Wien gegenüber Medien, es würde derzeit ein Auslieferungsantrag gegen Ewald Stadler beim Europäischen Parlament vorliegen, als Falschmeldung zurück. Als Beweis zitiert der BZÖ-Pressedienst aus einem Mail des Büros des EU-Parlamentspräsidenten vom 4. Juli um 19.31 Uhr: "Ich bestätige, dass der Präsident bis heute keinen Antrag der Wiener Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Herrn Stadler erhalten hat".

 

"Noch vor wenigen Tagen hat die Staatsanwaltschaft gegenüber einer Journalistin des Nachrichtenmagazins NEWS behauptet, es liege ein Auslieferungsantrag bereits beim EU-Parlament vor. Nachdem das BZÖ dies heute widerlegt hat und die Journalistin sich deshalb erneut an die Staatsanwaltschaft gewendet hat, ergreifen die Staatsanwälte die Flucht nach vorne und kündigen binnen Minuten via APA an, dass man in Zukunft ein Auslieferungsbegehren erst beantragen werde. Dies ist nur die neueste Skurrilität der Wiener Staatsanwaltschaft. Hier wird übles Spiel mit der politischen Immunität gespielt und zeigt, wie wichtig die Fünfparteieneinigung auf eine demokratische Kontrolle der Staatsanwälte durch das Parlament ist. Die Justizministerin ist in ihrer Hilflosigkeit dazu offensichtlich nicht im Stande. Karl wird aber mittels parlamentarischer Anfrage zum Handeln gezwungen werden", so der BZÖ-Pressedienst.

 

Service: Das Mail des EU-Präsidentenbüros kann jederzeit in der Pressestelle des BZÖ angefordert werden.

 

Rückfragehinweis:

   Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/4527/aom

 

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OTS0085    2012-07-05/11:21

 

051121 Jul 12

 

Bezugnehmend auf den in der Pressemitteilung geschilderten Sachverhalt richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

ANFRAGE:

1.

Welche Handlungsabläufe stehen hinter der falschen Informationspolitik der Staatsanwaltschaft Wien? (Bitte um detaillierte Schilderung)

2.

Welche konkrete Person hat gegenüber einer Journalistin des Nachrichtenmagazins NEWS die gegenständliche, unrichtige Behauptung aufgestellt und von wem wurde diese Person beauftragt?

3.

Auf welchen tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen erfolgte die Benachrichtigung der NEWS-Journalistin?

4.

Erfolgte diese unrichtige Information Ihrer Ansicht nach in zulässiger Weise?

5.
Welche diesbezüglichen Schritte bzw. Untersuchung haben Sie in dieser Causa gesetzt und wie lauten die bisherigen Ergebnisse?

6.

Wurde diesbezüglich ein Strafverfahren eingeleitet?

7.

Gibt es in Ihrem Ministerium Bemühungen, gezielt gegen Vertreter des BZÖ vorzugehen (in diesem Zusammenhang wird an frühere Verfahren, v.a. gegen Mitarbeiter des BZÖ-Parlamentsklubs, die in einem Untersuchungsausschuss Gegenstand waren, erinnert)?