12564/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.09.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) – genderspezifische Auswertung rechtswidrig?

 

Der diesjährige Eignungstest für das Medizinstudium in Wien wurde genderspezifisch ausgewertet – zugunsten der weiblichen Prüflinge.

Jedoch ist laut dem Gutachten von Univ. Prof. Dr. Joseph Marko, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Karl-Franzens-Universität Graz eine genderspezifische Auswertung - der die Ergebnisse der weiblichen Prüflinge  erhöht -  rechtswidrig.  Univ. Prof. Dr. Joseph Marko kommt zu dem Ergebnis, dass die genderspezifischen Auswertung „zwar das verfassungs- wie europarechtlich legitime Ziel des Ausgleichs einer objektiven Benachteiligung verfolgt“, jedoch im Sinne des Prüfungsmaßstabes der Bundesverfassung sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine „umgekehrte und indirekte Diskriminierung“ darstellt. Die Maßnahme sei daher „nicht als „angemessen“ zu beurteilen“ und in weiterer Folge „rechtswidrig“.

Auch der Verfassungsjurist Heinz Mayer räumt in einem Kurierinterview möglichen Klagen „gute Chancen“ ein. Darüber hinaus hält er folgendes fest: „…Ich halte es für bedenklich, Frauen und Männer unterschiedlich zu bewerten. (…) Im Studium und später als Ärzte müssen beide die gleiche Leistung bringen, daher muss auch die Leistung des Eignungstests gleich bewertet werden…“.[1]


Allerdings könnte es für eventuelle Kläger einen langen Weg durch die Instanzen bedeuten.  Darüber hinaus wird bereits ein neuer Test entwickelt, welcher ab 2013 in Wien, Graz und Innsbruck zur Anwendung kommen soll.   Das könnte dazu führen, dass ein Kläger zwar vom VfGH bestätigt wird, dass er zu Unrecht keinen Platz erhalten hat, er allerdings trotzdem nachträglich keinen Studienplatz bekommt, weil es bereits ein neues Aufnahmeverfahren gibt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung folgende

 

ANFRAGE

 

1.  Gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Bundesverfassung sind alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort vor diesem Hintergrund die Verfassungskonformität einer solchen Handlungsweise?

 

2.  Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort das Gutachten von Univ. Prof. Dr. Joseph Marko?

 

3.  Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort die Kritik, dass Kläger zwar vor dem VfGH bestätigt werden, aber aufgrund der zeitlichen Distanz und geänderter Zulassungskriterien trotzdem keinen Studienplatz erhalten werden?

 

4.  Laut zahlreichen Medienberichten sind (Sammel-)Klagen in Vorbereitung:

 

a.  Wurden für diese Fälle bereits Rücklagen gebildet um etwaige Schadenersatzforderungen abgelten zu können?

b.  Wenn ja, in welcher Höhe?

c.   Wenn nein, warum nicht?

d.  Können Sie den Betroffenen einen Studienplatz garantieren falls sie vom VfGH bestätigt werden?

e.  Wurden bzw. werden Lösungsmodelle vorbereitet wenn die Kläger vom VfGH bestätigt werden sollten?

f. Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus?

g.  Wenn nein, warum werden keine Lösungsmodelle erarbeitet?

 

5.  Welche weiteren Möglichkeiten sehen Sie bzw. Ihr Ressort diese weitreichenden negativen Folgen für die Betroffenen zu korrigieren?



[1] http://studi.kurier.at/news/2677-studenten-wollen-universitaet-klagen.php