12590/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.09.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und anderer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend inhaftierte Unterhaltsschuldner

 

 

Es kommt leider immer wieder vor, dass Unterhaltsschuldner nicht in der Lage sind ihren Unterhalt zu bezahlen, da diese eine Haftstrafe verbüßen. Wenn der Unterhaltsschuldner in einer Haftanstalt in Österreich inhaftiert ist, leistet  der österreichische Staat einen Unterhaltsvorschuss. Sitzt der österreichische Unterhaltsschuldner jedoch im Ausland in Haft, bekommen Mutter und Kind keinen Unterhaltsvorschuss vom österreichischen Staat. Mutter und Kind können nichts dafür, wenn der geldunterhaltspflichtige Elternteil - egal ob zu Recht oder zu Unrecht - im Ausland eine Haftstrafe verbüßt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

 

Anfrage:

 

1)    Wie viele Kinder sind in Österreich davon betroffen, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil in Österreich inhaftiert ist?

 

2)    Wie viele österreichische Kinder sind in Österreich davon betroffen, dass ein unterhaltspflichtiger österreichischer Elternteil in Österreich inhaftiert ist?

 

3)    Wie viele Kinder sind in Österreich davon betroffen, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil im Ausland inhaftiert ist?

 

4)    Wie viele österreichische und staatenlose Kinder sind in Österreich davon betroffen, dass ein unterhaltspflichtiger österreichischer Elternteil im Ausland inhaftiert ist?

 

5)    Wie viel würden die Kosten für die Unterhaltsvorschüsse von im Ausland inhaftierten österreichischen Unterhaltspflichtigen insgesamt ausmachen?