12590/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.09.2012
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Anfrage
des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer
und anderer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend inhaftierte Unterhaltsschuldner
Es kommt leider immer wieder vor, dass Unterhaltsschuldner nicht in der Lage sind ihren Unterhalt zu bezahlen, da diese eine Haftstrafe verbüßen. Wenn der Unterhaltsschuldner in einer Haftanstalt in Österreich inhaftiert ist, leistet der österreichische Staat einen Unterhaltsvorschuss. Sitzt der österreichische Unterhaltsschuldner jedoch im Ausland in Haft, bekommen Mutter und Kind keinen Unterhaltsvorschuss vom österreichischen Staat. Mutter und Kind können nichts dafür, wenn der geldunterhaltspflichtige Elternteil - egal ob zu Recht oder zu Unrecht - im Ausland eine Haftstrafe verbüßt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
Anfrage:
1) Wie viele Kinder sind in Österreich davon betroffen, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil in Österreich inhaftiert ist?
2) Wie viele österreichische Kinder sind in Österreich davon betroffen, dass ein unterhaltspflichtiger österreichischer Elternteil in Österreich inhaftiert ist?
3) Wie viele Kinder sind in Österreich davon betroffen, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil im Ausland inhaftiert ist?
4) Wie viele österreichische und staatenlose Kinder sind in Österreich davon betroffen, dass ein unterhaltspflichtiger österreichischer Elternteil im Ausland inhaftiert ist?
5) Wie viel würden die Kosten für die Unterhaltsvorschüsse von im Ausland inhaftierten österreichischen Unterhaltspflichtigen insgesamt ausmachen?