12601/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.09.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Verstöße gegen das Waffenverbot durch Muhamed Mahmoud

 

Abu Usama Al-Gharib, mit bürgerlichem Namen Muhamed Mahmoud, ist ein wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung vorbestrafter österreichischer Terrorist. Im Zuge eines Vortrages in den Reihen ebenfalls extremistisch orientierter Glaubensbrüder zog er ein Messer. Das Video wurde von „salafmedia“ veröffentlicht.

„Manche Brüder schämen sich, so was zu tragen. Warum? Warum schämen sich manche Brüder für das?“ Ein Anwesender reagierte abwehrende und meinte: „Bruder! Warum trägst du Waffen, Bruder?“Offenkundig handelt es sich um einen verdeckten Aufruf zur Gewalt, zumindest zur Gewaltbereitschaft. Im Zuge der Ausschreitungen anlässlich einer islamkritischen Kundgebung in Solingen wurden Polizisten von einem jungen Salafisten mit dem Messer attackiert. Das im Westdeutschen Rundfunk ausgestrahlte Video wurde nach der Haftentlassung Mahmouds aufgezeichnet. Auch nach Verbüßung seiner Strafe scheint er den Pfad der Gewalt nicht verlassen zu wollen. Mit seiner Vorstrafe einhergehen müsste jedoch ein Waffenverbot, gegen das der Islamist verstoßen hat.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende


ANFRAGE

 

  1. Besteht gegen Mohamed Mahmoud ein Waffenverbot?

 

  1. Wenn ja, weshalb wird geduldet, dass der Terrorist Waffen führt und sie auch öffentlich herzeigt?

 

  1. Sollte kein Waffenverbot bestehen, weshalb hat die Behörde bisher kein solches verhängt?

 

  1. Wird erwogen ein solches zu verhängen?

 

  1. Gibt es Ermittlungen darüber, um welche Stichwaffe es sich bei der im Bild gezeigten handelt?

 

  1. Sollte gegen Mahmoud ein Waffenverbot bestehen – wird gegen ihn wegen Übertretung des Waffenverbotes ermittelt?

 

  1. Wurde im Anschluss an seine Ausweisung aus Deutschland mit dem deutschen Innenministerium Kontakt aufgenommen?

 

  1. Handelt es sich bei der Aufforderung, sich zu bewaffnen, um einen verdeckten Aufruf zur Gewalt?