12605/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.09.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Neubauer, Alois Gradauer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend BAWAG-Cerberus als Hausbank der Finanzverwaltung

Sämtliche Steuerabgaben der steuerpflichtigen Österreicher und Unternehmen werden an die „BAWAG Cerberus“ abgeliefert (in der Folge kurz „BAWAG“ genannt). Danach werden diese Abgaben an die Finanzverwaltung übertragen. Laut Firmenbuch ist die BAWAG aber kein österreichisches Unternehmen mehr.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Gibt es einen speziellen Grund, weshalb sich die Finanzverwaltung die „BAWAG-Cerberus“ als alleinige Hausbank in Steuerfragen hält?

 

2.    Welche Überlegungen sind für diesen Umstand verantwortlich?

 

3.    Wann wurde diese Dienstleistung(Übermittlung der Steuerabgaben an die BAWAG) zum letzten Mal öffentlich ausgeschrieben?

 

4.    Gab es seitens der Finanzmarktaufsicht hinsichtlich dieser geschäftlichen Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren Kontrollen und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis?

 

5.    Wurden überhaupt in den letzten Jahren jemals Vergleichsangebote eingeholt?

 

6.    Seit wann besteht der Vertrag zwischen Finanzverwaltung und der „BAWAG“?

 

7.    Wurde seither jemals neu verhandelt oder neu ausgeschrieben?


8.    Sollte es nicht im Interesse der österreichischen Finanzverwaltung sein, dass eine österreichische Bank mit diesen Geschäften betraut wird?

 

9.    Werden Sie als Finanzministerin versuchen, die jetzige Situation zu ändern?

 

10.             Aufgrund welcher Rechtsgrundlage besteht die geschäftliche, langjährige Verbindung zwischen der „BAWAG“ und der Finanzverwaltung?