12606/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.09.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend Auskünfte der OeNB zum Thema Gold gegenüber dem ORF

 

Das Bundesministerium für Finanzen verweigert seit mehr als zwei Jahren Auskünfte über die Lagerorte des Goldes der Österreicherinnen und Österreicher. Schriftliche parlamentarische Anfragen bleiben konsequent und systematisch unbeantwortet. Es wird dabei auf eine angebliche und mit Fakten widerlegbare „Ausweispraxis“ innerhalb des Eurosystems verwiesen.

 

Im Wirtschaftsmagazin „€co“ vom 21. Juni 2012 erschien ein Beitrag zum Thema Gold. Demnach lagern die Bestände der OeNB – Dr. Peter Zöllner zufolge - in der Schweiz und in London.  Zumindest bis vor zehn Jahren befand sich ein Teil des Goldes in Österreich. Das Vorgehen der OeNB und des BMF muss als skandalös bezeichnet werden. Im Gegensatz zu gewählten Volksvertretern und dem Parlament erhielt der ORF Auskünfte über den Lagerort des im Besitz der OeNB befindlichen Goldes. Zudem widerlegte Dr. Zöllner als Vertreter der OeNB die offenkundig lediglich vorgeschobene „Ausweispraxis“. So war etwa in der 11213/AB (XXIV.GP) zu lesen:

 

Wie bereits mehrmals anlässlich der Beantwortung gleichlautender schriftlicher parlamentarischer Anfragen festgehalten werden die einzelnen Lagerorte, die Anteile bzw. Mengen des im Inland und Ausland gelagerten Goldes sowie deren Entwicklung im Zeitablauf von der OeNB nicht bekanntgegeben. Damit folgt die OeNB der Ausweispraxis des Eurosystems, bei der ebenfalls nicht zwischen Goldbeständen innerhalb und außerhalb des Eurosystems unterschieden wird. Auch veröffentlicht die OeNB, der international überwiegend gehandhabten Notenbank-Praxis folgend, ihre Strategie hinsichtlich der Lagerung und der Disposition von Gold im In- und Ausland nicht.

 

Das Parlament und die Bevölkerung Österreichs wurden über Jahre hinweg bewusst irregeführt. Auskünfte über das Vermögen der Österreicherinnen und Österreicher werden willkürlich verschwiegen, ihre Vertreter gegenüber Medien hintangestellt


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten  an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage werden Medien gegenüber gewählten Volksvertretern bessergestellt?

 

2.    Wie kann unter den angeführten Umständen begründet werden, dass in Anfragebeantwortungen auf eine angebliche Ausweispraxis verwiesen wurde?

 

3.    Wurde das Parlament bewusst irregeführt?

 

4.    Wenn nein, wie erklären Sie sich die in der  Anfragebeantwortung 11213/AB (XXIV.GP) enthaltenen Angaben?

 

5.    Welche Stelle wurde mit der Ausarbeitung von 11213/AB (XXIV.GP) beauftragt?

 

6.    Welche Konsequenzen werden die zitierten, offenkundigen Falschangaben haben?

 

7.    Welche Mengen des Goldes der OeNB (anzugeben in Tonnen) lagern mit Stichtag 22. Juni 2012 im Inland?

 

8.    Welche Mengen des Goldes der OeNB (anzugeben in Tonnen) lagern mit Stichtag 22. Juni 2012 in Großbritannien?

 

9.    Welche Mengen des Goldes der OeNB (anzugeben in Tonnen) lagern mit Stichtag 22. Juni 2012 in der Schweiz?