Eingelangt am 19.09.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Werner Neubauer, Mathias Venier
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend die letzten
Hürden zur Verwirklichung der österreichischen
Staatsbürgerschaft zusätzlich zur italienischen für
Südtiroler
Nachdem am 22. März 2012 die Fachexperten Univ.-Prof. Dr.
Walter Obwexer, DDr. Karl Zeller und Dr. Gehard Hesse im Rahmen einer Sitzung
des Südtirol-Unterausschusses die freiheitlichen Rechtspositionen zur
Verleihung einer österreichischen Staatsbürgerschaft für
deutsche und ladinische Südtiroler bestätigt hatten, geht es nun
darum, die letzten Hürden zu nehmen und mögliche Problemfelder zu
beseitigen.
Bereits in der damaligen Ausschusssitzung wurden von den
Fraktionsvorsitzenden aller Parteien zahlreiche noch zu klärende Fragen in
die Diskussion eingebracht. Trotz mancher Ankündigungen wurde aber von
Seiten der Regierung seit März leider nichts unternommen, um die positive
Entwicklung in dieser Angelegenheit weiter voran zu treiben.
Im Detail sind folgende Fragen zu klären:
- Wie würde sich eine Doppelstaatsbürgerschaft
für Südtiroler auf EU-wirksame Verträge mit der Republik
Österreich auswirken?
- Welche möglichen Änderungen im
Staatsbürgerschaftsgesetz, in der österreichischen Verfassung
oder Rechte und Pflichten könnten sich aus dieser Vorgehensweise
ergeben?
- Wer ist antragsberechtigt?
- Wie soll der Nachweis der österreichischen Abstammung
erfolgen?
- Wie soll das Wahlrecht in Verbindung mit der doppelten
Staatsbürgerschaft geregelt sein?
- Wie sollen Dienst beim Bundesheer, der mögliche
Anspruch auf Sozialleistungen sowie steuerrechtliche Belange geregelt
werden?
- Wie hoch sollen die Kosten für die Antragsteller
sein?
- Können sich dadurch Ungleichbehandlungen
gegenüber autochthonen Volksgruppen in Österreich bzw.
gegenüber Auslandsösterreichern ergeben?
Der Landeshauptmann von Südtirol, Dr. Luis Durnwalder,
würde in einer Expertengruppe zur Klärung der noch offenen Fragen
mitarbeiten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten
an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
- Wurden von Ihnen seit
der letzten Sitzung des Südtirol-Unterausschusses bereits Initiativen
gesetzt, die noch offenen Fragen zu klären?
- Wenn ja,
welche?
- Wenn ja,
liegen bereits konkrete Ergebnisse vor?
- Wenn ja,
wie lauten diese?
- Wenn nein,
warum nicht?
- Werden Sie
(gegebenenfalls weitere) Initiativen setzen, die zu einer baldigen
Klärung der offenen Fragen führen?
- Wenn ja,
welche?
- Wenn nein,
warum nicht?
- Werden Sie sich
persönlich dafür einsetzen, dass die doppelte
Staatsbürgerschaft für Südtiroler in absehbarer Zeit
möglich wird?
- Wie würde sich eine Doppelstaatsbürgerschaft
für Südtiroler auf EU-wirksame Verträge mit der Republik
Österreich auswirken(auch unter Berücksichtigung des
Obwexer-Gutachtens-Uni Innsbruck)?
- Welche möglichen Änderungen im
Staatsbürgerschaftsgesetz oder anderen österreichischen
Rechtsnormen bzw. in der österreichischen Verfassung könnten
sich aus dieser Vorgehensweise ergeben?
- Wer ist antragsberechtigt?
- Wie soll der Nachweis der österreichischen
Abstammung erfolgen?
- Wie soll das Wahlrecht in Verbindung mit der doppelten
Staatsbürgerschaft geregelt sein?
- Wie soll im Falle einer doppelten
Staatsbürgerschaft der Dienst beim Bundesheer geregelt werden?