Eingelangt am
19.09.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Werner Neubauer, Mathias
Venier
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend
die letzten Hürden zur Verwirklichung der österreichischen
Staatsbürgerschaft zusätzlich zur italienischen für
Südtiroler
Nachdem am 22. März 2012 die Fachexperten
Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer, DDr. Karl Zeller und Dr. Gehard Hesse im Rahmen
einer Sitzung des Südtirol-Unterausschusses die freiheitlichen
Rechtspositionen zur Verleihung einer österreichischen Staatsbürgerschaft
für deutsche und ladinische Südtiroler bestätigt hatten, geht es
nun darum, die letzten Hürden zu nehmen und mögliche Problemfelder zu
beseitigen.
Bereits in der damaligen Ausschusssitzung
wurden von den Fraktionsvorsitzenden aller Parteien zahlreiche noch zu
klärende Fragen in die Diskussion eingebracht. Trotz mancher
Ankündigungen wurde aber von Seiten der Regierung seit März leider
nichts unternommen, um die positive Entwicklung in dieser Angelegenheit weiter
voran zu treiben.
Im Detail sind folgende Fragen zu klären:
- Wie würde sich eine
Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler auf EU-wirksame
Verträge mit der Republik Österreich auswirken?
- Welche möglichen Änderungen im
Staatsbürgerschaftsgesetz, in der österreichischen Verfassung
oder Rechte und Pflichten könnten sich aus dieser Vorgehensweise
ergeben?
- Wer ist antragsberechtigt?
- Wie soll der Nachweis der österreichischen
Abstammung erfolgen?
- Wie soll das Wahlrecht in Verbindung mit der
doppelten Staatsbürgerschaft geregelt sein?
- Wie sollen Dienst beim Bundesheer, der
mögliche Anspruch auf Sozialleistungen sowie steuerrechtliche Belange
geregelt werden?
- Wie hoch sollen die Kosten für die
Antragsteller sein?
- Können sich dadurch Ungleichbehandlungen
gegenüber autochthonen Volksgruppen in Österreich bzw.
gegenüber Auslandsösterreichern ergeben?
Der Landeshauptmann von Südtirol, Dr. Luis
Durnwalder, würde in einer Expertengruppe zur Klärung der noch
offenen Fragen mitarbeiten.
In diesem Zusammenhang stellen die
unterfertigten Abgeordneten an den
Bundeskanzler folgende
Anfrage
- Wurden von
Ihnen seit der letzten Sitzung des Südtirol-Unterausschusses bereits
Initiativen gesetzt, die noch offenen Fragen zu klären?
- Wenn
ja, welche?
- Wenn
ja, liegen bereits konkrete Ergebnisse vor?
- Wenn
ja, wie lauten diese?
- Wenn
nein, warum nicht?
- Werden Sie
(gegebenenfalls weitere) Initiativen setzen, die zu einer baldigen
Klärung der offenen Fragen führen?
- Wenn
ja, welche?
- Wenn
nein, warum nicht?
- Werden Sie
sich persönlich dafür einsetzen, dass die doppelte
Staatsbürgerschaft für Südtiroler in absehbarer Zeit
möglich wird?
- Wie würde sich eine
Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler auf EU-wirksame
Verträge mit der Republik Österreich auswirken(auch unter
Berücksichtigung des Obwexer-Gutachtens-Uni Innsbruck)?
- Welche möglichen Änderungen im
Staatsbürgerschaftsgesetz oder anderen österreichischen
Rechtsnormen bzw. in der österreichischen Verfassung könnten
sich aus dieser Vorgehensweise ergeben?
- Wer ist antragsberechtigt?
- Wie soll der Nachweis der österreichischen
Abstammung erfolgen?
- Wie soll das Wahlrecht in Verbindung mit der
doppelten Staatsbürgerschaft geregelt sein?
- Wie soll im Falle einer doppelten
Staatsbürgerschaft der Dienst beim Bundesheer geregelt werden?