12625/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.09.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Neubauer, Mathias Venier

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend die letzten Hürden zur Verwirklichung der österreichischen Staatsbürgerschaft zusätzlich zur italienischen für Südtiroler

 

Nachdem am 22. März 2012 die Fachexperten Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer, DDr. Karl Zeller und Dr. Gehard Hesse im Rahmen einer Sitzung des Südtirol-Unterausschusses die freiheitlichen Rechtspositionen zur Verleihung einer österreichischen Staatsbürgerschaft für deutsche und ladinische Südtiroler bestätigt hatten, geht es nun darum, die letzten Hürden zu nehmen und mögliche Problemfelder zu beseitigen.

Bereits in der damaligen Ausschusssitzung wurden von den Fraktionsvorsitzenden aller Parteien zahlreiche noch zu klärende Fragen in die Diskussion eingebracht. Trotz mancher Ankündigungen wurde aber von Seiten der Regierung seit März leider nichts unternommen, um die positive Entwicklung in dieser Angelegenheit weiter voran zu treiben.

 

Im Detail sind folgende Fragen zu klären:

  1. Wie würde sich eine Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler auf EU-wirksame Verträge mit der Republik Österreich auswirken?
  2. Welche möglichen Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz, in der österreichischen Verfassung oder Rechte und Pflichten könnten sich aus dieser Vorgehensweise ergeben?
  3. Wer ist antragsberechtigt?
  4. Wie soll der Nachweis der österreichischen Abstammung erfolgen?
  5. Wie soll das Wahlrecht in Verbindung mit der doppelten Staatsbürgerschaft geregelt sein?
  6. Wie sollen Dienst beim Bundesheer, der mögliche Anspruch auf Sozialleistungen sowie steuerrechtliche Belange geregelt werden?
  7. Wie hoch sollen die Kosten für die Antragsteller sein?
  8. Können sich dadurch Ungleichbehandlungen gegenüber autochthonen Volksgruppen in Österreich bzw. gegenüber Auslandsösterreichern ergeben?

Der Landeshauptmann von Südtirol, Dr. Luis Durnwalder, würde in einer Expertengruppe zur Klärung der noch offenen Fragen mitarbeiten.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundeskanzler folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Wurden von Ihnen seit der letzten Sitzung des Südtirol-Unterausschusses bereits Initiativen gesetzt, die noch offenen Fragen zu klären?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn ja, liegen bereits konkrete Ergebnisse vor?
    3. Wenn ja, wie lauten diese?
    4. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Werden Sie (gegebenenfalls weitere) Initiativen setzen, die zu einer baldigen Klärung der offenen Fragen führen?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass die doppelte Staatsbürgerschaft für Südtiroler in absehbarer Zeit möglich wird?

 

  1. Wie würde sich eine Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler auf EU-wirksame Verträge mit der Republik Österreich auswirken(auch unter Berücksichtigung des Obwexer-Gutachtens-Uni Innsbruck)?

 

  1. Welche möglichen Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz oder anderen österreichischen Rechtsnormen bzw. in der österreichischen Verfassung könnten sich aus dieser Vorgehensweise ergeben?

 

  1. Wer ist antragsberechtigt?

 

  1. Wie soll der Nachweis der österreichischen Abstammung erfolgen?

 

  1. Wie soll das Wahlrecht in Verbindung mit der doppelten Staatsbürgerschaft geregelt sein?

 

  1. Wie soll im Falle einer doppelten Staatsbürgerschaft der Dienst beim Bundesheer geregelt werden?

  1. Wie ist der mögliche Anspruch auf Sozialleistungen zu regeln?

 

  1. Wie sollen steuerrechtliche Belange geregelt werden?

 

  1. Können sich durch die Vergabe einer doppelten Staatsbürgerschaft Ungleichbehandlungen gegenüber autochthonen Volksgruppen in Österreich bzw. gegenüber Auslandsösterreichern ergeben?

 

  1. Welche darüber hinaus gehenden – bis dato ungeklärten Fragen - stehen einer doppelten Staatsbürgerschaft derzeit für Südtiroler entgegen?

 

  1. Haben Sie als Mitglied der österreichischen Bundesregierung diese aktuelle Frage mit dem Südtiroler Landeshauptmann besprochen und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis?

 

  1. Besteht für Interessenten in eventu die Möglichkeit, den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige (nicht durch Antragstellung) zu erreichen, so wie dies auch bei anderen Personen der Fall ist, die ihre Staatsbürgerschaft aus politischen Gründen verloren haben?

 

  1. Werden Sie zur Klärung der noch offenen Fragen in der ggstl. Causa eine Arbeitsgruppe(Expertengruppe) vorschlagen?

 

  1. Werden Sie Landeshauptmann Dr. Durnwalder einladen in einer solchen Arbeitsgruppe die Position des Landes Südtirol zu vertreten?