12626/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.09.2012
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Wilhelm Haberzettl
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend: mutmaßliche unfaire und unobjektive Verfahrensführung im Arbeits- und Sozialgericht (ASG).
Am 27.August dieses Jahres fand am Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG) eine Klage auf Wiedereinstellung eines Arbeitnehmers statt. Diese Verhandlung wurde vom Richter Dr.
Klein geführt. Durch die Äußerungen des Berufsrichters war allen Beteiligten klar, dass der Arbeitnehmer gar keine Chance auf eine faire und objektive Verfahrensführung hatte. Nachdem der Richter offensichtlich den Sachverhalt nicht verstand, bezeichnete er den Kläger als einen Trottel. Trotz Zeugen für diese Aussage, verweigerte der Richter eine Aufnahme der Formulierung ins Protokoll.
Nach einem kurzen Rundruf bei Anwälten, die öfters am ASG Wien zu tun haben wurde mir versichert, dass es sich bei der Entgleisung des zitierten Richters nicht um einen einmaligen Ausrutscher handelt. Weiters wurde mir berichtet, dass der Richter, in dem Verfahren entgleiste, bereits mehrmals ein Disziplinarverfahren in ähnlicher Angelegenheit über sich hat ergehen lassen. Dies dürfte aber in keiner Weise seiner Karriere abträglich gewesen sein, weil Richter Klein - nach meinem Informationsstand - heuer in den wohlverdienten Ruhestand wechseln wird und sein ganzes (!) Berufsleben am ASG - mit dieser Art der Verfahrensführung - verbringen durfte.
Das ist insofern untragbar, weil vor einem Arbeits- und Sozialgericht keine Verbrechen abgehandelt werden, sondern vielmehr Menschen Hilfe von der Republik suchen, die oft unschuldig ihrer Existenzgrundlage beraubt wurden.
Aufgrund des Rundrufes bei den Anwälten wurde in Erfahrung gebracht, dass ein Beschreiten des Rechtsweges gegen solche Richter nicht viel Sinn macht. Sofern es überhaupt zu einem Disziplinarverfahren kommt, bleiben diese ungeachtet der Vorfälle folgenlos. Für den betroffenen Kläger oder Beklagten, aufgrund dessen es zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde kommt, gibt es - egal welcher Richter den Fall dann abhandelt - in der Regel nichts mehr zu gewinnen.
Nachdem diese Missstände in ihrem Ressort bekannt sein müssen, was aufgrund der mehreren Disziplinarfälle offenkundig ist, richten die unterfertigenden Abgeordneten folgende
Anfrage
1 Wie oft wurden Richter an den ASG in den letzten zehn Jahren wegen Befangenheit, nach skandalöser Verhandlungsführung abgelehnt?
2 Wie oft kommt es in den letzten zehn Jahren an den ASG zu Dienstaufsichtsbeschwerden?
3 Wie oft kam es in den letzten zehn Jahren zu Disziplinarverfahren gegen Richter der ASG?
4 Welche dienstlichen Konsequenzen wurden nach Disziplinarverfahren gezogen?
5 Wieso kommen vor den ASG Richter zum Einsatz, die kein objektives und faires Verfahren führen wollen oder können?
6 Welche Maßnahmen wurden beim Recruiting von Richter gesetzt, um auszuschließen, dass die Bevölkerung vor nicht geeigneten Persönlichkeiten am Richterstuhl geschützt werden?
7 Wie können sie ausschließen, dass falsch verstandener Kameradschaftsgeist der Richterschaft ordentliche Rechtsmittel gegen untragbare Richter verunmöglicht?