12628/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.09.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Transaktionen zugunsten der Grauen Wölfe

 

Aus 12066 AB / XXIV. GP geht hervor, dass die Türkei eines jener Länder ist, in die Überweisungen in viele  Fällen Verdacht erregen. Die Geldwäschemeldestelle beschäftigt sich regelmäßig mit verdächtigen Transaktionen in das Land.

 

Die Grauen Wölfe verfügen in Österreich über entwickelte Strukturen. In der Türkei waren diese islamistisch-nationalistische Gruppe und ihr Umfeld für blutige Terroranschläge verantwortlich. Terroristische Bedrohungsszenarien und Aktivitäten kann nur grenzüberschreitend erfolgreich begegnet werden. Wie aus dem aktuellen Verfassungsschutzbericht hervorgeht, können die Grauen Wölfe auch in Österreich zu einer manifesten Gefahr für die innere Sicherheit der Republik werden:

 

„Seitens der türkischen Gruppen des links- und rechtsextremen Spektrums kommt es in der Türkei selbst zu terroristischen Handlungen. Diese Gruppen sind in der Mehrzahl auch in Österreich vertreten. Die innerösterreichische Gefährdung durch diese Gruppen ist derzeit niedrig, kann sich jedoch aufgrund politischer Ereignisse in der Türkei ändern.“

 

In Österreich aufhältige Anhänger der Gruppierung geben gegenüber Medien an, für den Islam und die Türkei kämpfen zu wollen. Der Staat Israel zum Feindbild erklärt. Finanzströme zugunsten der Organisation bzw. ihres Umfeldes in die Türkei stellen durch internationale Aktivitäten des Terrorismus eine Bedrohung für Europa, Österreich und Israel dar.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 


ANFRAGE

 

1.    Wie viele Verdachtsmeldungen gelangten jeweils in den letzten fünf Jahren bei der Geldwäschemeldestelle ein, die Transaktionen in die Türkei als Zielland hatten ein?

 

2.    Um welche Beträge handelte es sich dabei jeweils?

 

3.    Hatten Transaktionen Konten der Grauen Wölfe, von Vereinigungen in deren Umfeld oder die islamistisch-nationalistische Partei MHP zum Ziel?

 

4.    Wenn ja, um welche Beträge handelte es sich dabei jeweils?

 

5.    Wurden gegen die Kontoinhaber bzw. zeichnungsberechtigte Personen bereits Ermittlungen gestartet?

 

6.    Wenn ja, zu welchen Ergebnissen führten die Ermittlungen?

 

7.    Wenn nein, weshalb nicht?