1264/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.03.2009
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Haubner
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Stillegung des Truppenübungsplatzes Aualm
Den unterzeichneten Abgeordneten wurde bekannt, dass das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport plant, den Truppenübungsplatz Aualm still zu legen. Dieser ist allerdings ein wichtiges Übungsgelände für Bundesheer, Polizei sowie Salzburger Einsatz- und Rettungsorganisationen und wies im Jahr 2008 eine Belegung von über 11.500 Manntagen auf. Es handelt sich beim Truppenübungsplatz Aualm um den einzigen im Land Salzburg, welcher überdies ideale Voraussetzungen für alle Vorhaben der unterschiedlichsten Verbände bietet und modern und gut ausgerüstet ist. Es sind alle gängigen Schieß- und Sprengvorhaben durchführbar, ebenso alle Ausbildungsvorhaben inklusive Sommer- und Winteralpinausbildungen. Er verfügt weiters über eine verkehrsgünstige Lage, es gibt durch den Übungsbetrieb keine Beeinträchtigung von Anrainern und es bestehen keine Sicherheitsgefährdungen für angrenzende Verkehrsflächen oder sonstige Einrichtungen. Somit ist für die unterzeichneten Abgeordneten kein einziges Argument für die Schließung dieses Truppenübungsplatzes erkennbar.
Hinzu kommt, dass der Bedarf an Übungen wohl nicht schlagartig wegfallen wird, sodass als einzige Folgerung nur das Ausweichen auf andere Übungsplätze in Betracht kommen wird. Ausgehend von über 11.500 Manntagen im Jahr 2008 bedeutet das Verlegen auf weiter entfernte Übungsplätze allerdings wesentlich erhöhte Kosten für den Transport sowie Engpässe und Überbelastungen für diese ebenfalls gut ausgelasteten Übungsplätze.
Weiters kann bei Stillegung des Truppenübungsplatzes Aualm von keinen nennenswerten Kosteneinsparungen die Rede sein, da die Pachtkosten mit jährlich € 40.000,-- gering sind und der Pachtvertrag aus Haftungsgründen nicht einfach beendet werden kann. Das Gelände muss nämlich dekontaminert übergeben werden, was weitere Kosten für Entsorgung von Munitionsrückständen und Verunreinigungen bedeutet. Offen ist auch, ob das Personal des Truppenübungsplatzes nicht trotzdem in anderen Bereichen des Ressorts weiter verwendet werden muss.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage:
1. Ist die Entscheidung, den Truppenübungsplatz Aualm still zu legen, bereits definitiv getroffen worden?
2. Welche Gründe sprechen für eine Stillegung dieses Truppenübungsplatzes? Mit welchem Datum soll diese Stilliegung in Kraft treten?
3. Gab es ein Angebot von anderen Gebietskörperschaften, sich an der Pacht für den Truppenübungsplatz zu beteiligen?
Wie lauteten diese Angebote?
4. Warum wurden diese Angebote nicht angenommen?
5. Wie lange wird der Pachtvertrag für den Truppenübungsplatz noch laufen?
6. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Dekontamination anzusetzen?
7. Wie wird das Personal, das derzeit auf dem Truppenübungsplatz beschäftigt war, weiter verwendet?
8. Wie viele Personen sind das derzeit und wie lautet deren besoldungsrechtliche Einstufung?
9. Welche Verbesserungen ergeben sich für den Übungsbetrieb durch dessen Verlegung auf weiter entferntere Übungsplätze?
10. War die Überlegung, dass es sich beim Truppenübungsplatz Aualm um den einzigen – noch dazu gut ausgerüsteten – Truppenübungsplatz im Land Salzburg handelt, nicht ausschlaggebend für dessen Aufrechterhaltung?
11. Welche Alternativen können Sie nach Stillegung des Truppenübungsplatzes Aualm anbieten, damit es zu keiner Verschlechterung der Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten für die davon betroffenen Einheiten kommt?
12. Werden Sie sich doch noch für den Weiterbestand des Truppenübungsplatzes Aualm entscheiden?
Wenn nein, warum nicht?