1265/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.03.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Bucher
Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Bankenrettungspaket und Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes (FIMBAG)
Die FIMBAG wurde am 11.11.2008 im Auftrag des damaligen Finanzministers Mag. Wilhelm Molterer als im Alleineigentum der Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) stehende Gesellschaft gegründet und ist mit der Durchführung von Maßnahmen im Sinne des Bankenrettungspaketes zur Kapitalstärkung von Kreditinstituten und inländischen Versicherungsunternehmen sowie der Verwaltung der im Zuge dieser Maßnahmen erworbenen Beteiligungen beauftragt. Für derartige Hilfen ist ein Volumen von 15 Milliarden Euro vorgesehen.
Nach einer Presseinformation des Bundesministeriums für Finanzen vom 11.11.2008 sind auf Vorschlag der Bundesregierung KR Dr. Klaus Liebscher und KR Adolf Wala als Vorstandsmitglieder und Dr. Veit Sorger, Dkfm. DDr.h.c. Hannes Androsch, Dipl.-Ing. Dr. Stefan K. Zapotocky, Hon.-Prof. DDr. Hellwig Torggler, Mag. Herbert Kaufmann und Dr. Alexander Russ als Aufsichtratsmitglieder der Gesellschaft bestellt worden.
Zudem ist nach Pressemeldungen zu vernehmen, dass die Republik Österreich bereits im November 2008 6,7 Milliarden Euro auf dem Kapitalmarkt aufgenommen hat, um das Bankenrettungspaket bzw. mögliche Hilfeleistungen für die Banken zu finanzieren, wobei bisher erst zwei Banken die oben genannten Hilfen in Anspruch genommen haben bzw. mit anderen Banken erst noch verhandelt wird.
Insgesamt bestehen mangels ausreichender Transparenz diverse Unklarheiten bezügliche der FIMBAG und der Vollziehung des Bankenrettungspaketes.
Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1.
Gab es gegenüber ursprünglichen Planungen Verzögerung bei der Errichtung der FIMBAG?
2.
Wann wurden die Büros bezogen und zu welchen Konditionen wurden diese angemietet?
3.
Welche Kosten sind bei der rechtlichen und tatsächlichen Gründung der FIMBAG angefallen?
4.
Wie viele Mitarbeiter hat die FIMBAG? Wie groß ist der Personalaufwand?
5.
Nach welchen Kriterien wurden Vorstand und Aufsichtsrat ausgewählt und wer hat diese Kriterien bestimmt?
6.
Ist es richtig, dass die Republik Österreich schon im November 6,7 Milliarden Euro Kapital zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne des Bankenrettungspaketes zur Kapitalstärkung von Kreditinstituten und inländischen Versicherungsunternehmen aufgenommen hat und ,wenn ja, wie hoch sind die bisher entstandenen Zinsen für das aufgenommene Kapital?
7.
Hat man – eine solche Kapitalaufnahme vorausgesetzt - schon zu diesem frühen Zeitpunkt Kapital aufgenommen, weil man auf Zusagen der Banken vertraute, dass sie Staatshilfen unmittelbar nach Erlass des Bankenrettungspakets in Anspruch nehmen, und weil man die möglichen Empfängerbanken vorher auf die mit den Staatshilfen verbundenen Auflagen und Bedingungen und auf das noch durchzuführende EU-Genehmigungsverfahren hingewiesen hatte, und daher von der Einhaltung dieser Vereinbarungen ausgehen konnte oder hat man stattdessen auf Verdacht die genannte Summe aufgenommen, ohne über die Alternative einer schrittweisen Kapitalaufnahme nachzudenken?
8.
Gibt es konkrete Vorgaben für die Verhandlungsführer, wie die zum Bankenrettungspaket ergangene Verordnung, die die Ausgestaltung der Auflagen und Bedingungen konkretisiert, anzuwenden ist (beispielsweise das Vertragsstrafen zu vereinbaren sind, wenn die Kreditvergabe nicht in einem bestimmten Maße erfolgt oder Vorgaben, ab wann die Vergütungen von Managern bzw. von in der Verordnung genannten Personen nicht mehr als angemessen anzusehen sind) und ,wenn ja, sind diese öffentlich zugänglich bzw. ,wenn nein, werden diese öffentlich zugänglich gemacht und ,wenn nicht, warum nicht?
9.
Haben sich die Verhandlungsführer in den bisherigen Verhandlungen an die Vorgaben gehalten?
10.
Entspräche es den Vorgaben, wenn der Ersten Bank trotz der angekündigten Innanspruchnahme von Staatshilfen nur wegen der gleichzeitigen Aufnahme privater Gelder keine Dividendenbeschränkungen auferlegt würden oder würde dadurch entgegen der Vorgaben dem Ruf der Banken nach restriktiver Anwendung der Verordnung zum Bankenrettungspaket bzw. nach Lockerung der Auflagen und Bedingungen des Bankenrettungspaketes nachgegeben?
11.
Können Sie sich vorstellen, bei anhaltender Nichtinanspruchnahme bzw. bei nur geringer Innanspruchnahme des Bankenrettungspaketes die dafür bereitgestellten Mittel entsprechend zu kürzen und diese stattdessen anderweitig - beispielsweise für die Sicherung von Unternehmenskrediten oder für direkte Kredite an Unternehmen - zu verwenden und die Banken öffentlich darauf hinzuweisen?
Wien, 11.03.2009