12660/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.09.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Bundesforste: Verkauf und Zukauf von Liegenschaften 2011; Vermögensverhandlungen mit den Bundesländern“
Mit der AB 7792/XXIV.GP vom 6.05.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2011 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Haltung nehmen Sie aktuell zur vom VfGH vorgeschriebenen
Vermögensauseinandersetzung zwischen
Bund und den betroffenen Bundesländern auf Basis der VfGH-Entscheidung
hinsichtlich der Liegenschaften (welche die österreichischen Bundesforste für
die Bundesländer treuhändig verwalten) ein?
Wie ist der Stand der Verhandlungen?
2. In welchen und wie vielen Fällen wurden im Jahr 2011 durch die Österreichischen Bundesforste Liegenschaften verkauft, die 1920 vom Bund treuhändig übernommen und bei der Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Bund und dem jeweiligen Bundesland berücksichtigt werden müssten (Aufschlüsselung nach Größe bis 5 ha, 5 bis 50 ha, 50 bis 120 ha und über 120 ha sowie jeweils nach Bundesländer)?
3. Wenn dies nicht möglich ist, welches Ministerium bzw. welche Institution verfügt dann über die Unterlagen und Informationen welche Liegenschaften 1920 vom Bund treuhändig für die Länder übernommen wurden?
4. Bei wie vielen und welchen Verkäufen von Liegenschaften durch die ÖBf AG wurden in diesem Jahr Überprüfungen durchgeführt, ob strategisch wichtige Wasserreserven bei den Verkaufsflächen vorliegen?
5. In wie vielen und welchen Fällen erfolgte nach entsprechender Prüfung kein Verkauf, weil strategisch wichtige Wasserreserven vorlagen?
6. Wie wurde im Jahr 2011 bei Liegenschaftsverkäufen (z.B. Wald) durch die österreichischen Bundesforste überprüft, ob eine strategisch wichtige Wasserreserve vorliegt?
7. Wie ist seitens des Bundes im Jahr 2011 bei allen Liegenschaftsverkäufen durch die ÖBf AG die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften überwacht und kontrolliert worden?
8. Welche Dienststellen im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft waren damit betraut?
9. Bei wie vielen und welchen Verkäufen von Liegenschaften durch die ÖBf AG wurde im Jahr 2011 das jeweils zuständige Amt der Landesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob die Voraussetzungen von § 4 WRG vorliegen?
10. Wie viele Zu- und Abkäufe von Liegenschaften bis 5 ha wurden im
Jahr 2011 tatsächlich abgeschlossen?
Welche Einnahmen und welche Ausgaben wurden jeweils erzielt
(Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staaten)?
11. Wie viele Zukäufe bis 5 ha betrafen im Jahr 2011 Zukäufe im
Ausland?
Wie hoch war jeweils der Kaufpreis
(Aufschlüsselung auf Anzahl der Transaktionen mit ha-Angabe sowie
Staaten)?
12.
Wie viele Zu- und Abkäufe von Liegenschaften
von 5 bis 50 ha wurden im Jahr 2011 tatsächlich abgeschlossen?
Welche Einnahmen und welche Ausgaben wurden
jeweils erzielt (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw.
Staaten)?
13. Wie viele Zukäufe von 5 bis 50 ha davon betrafen im Jahr 2011
Zukäufe im Ausland?
Wie hoch war jeweils der Kaufpreis (Aufschlüsselung auf Anzahl der
Transaktionen mit ha-Angabe sowie Staaten?
14. Wie viele Zu- und Abkäufe von Liegenschaften von 50 bis 120 ha
wurden im Jahr 2011 tatsächlich abgeschlossen?
Welche Einnahmen und welche Ausgaben wurden
jeweils erzielt (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw.
Staaten)?
15. Wie viele Zukäufe von 50 bis 120 ha davon betrafen im Jahr 2011
Zukäufe im Ausland?
Wie hoch war jeweils der Kaufpreis
(Aufschlüsselung auf Anzahl der Transaktionen mit ha-Angabe sowie
Staaten)?
16. Wie viele Zu- und Abkäufe von Liegenschaften über 120 ha
wurden im Jahr 2011 tatsächlich abgeschlossen?
Welche Einnahmen und welche Ausgaben wurden
jeweils erzielt (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw.
Staaten)?
17. Wie viele Zukäufe über 120 ha davon betrafen im Jahr 2011
Zukäufe im Ausland?
Wie hoch war jeweils der Kaufpreis (Aufschlüsselung auf Anzahl der
Transaktionen mit ha-Angabe sowie Staaten)?
18. Wie viele Liegenschaften der Bundesforste wurden im Jahr 2011 verpachtet (Aufschlüsselung nach bis 5 ha, 5 bis 50 ha, 50 bis 120 ha sowie über 120 ha)?
19. Wie viele Pachtverträge wurden mit ÖsterreicherInnen, wie
viele mit NichtösterreicherInnen abgeschlossen?
Welche Einnahmen wurden im diesem Jahr erzielt?
20. Wie viele Liegenschaften wurden im Jahr 2011 von den Bundesforsten im Inland gepachtet (Aufschlüsselung nach bis 5 ha, 5 bis 50 ha, 50 bis 120 ha sowie über 120 ha)?
21. Mit welchen Kosten waren diese Pachtverträge verbunden?
22. Wie viele Liegenschaften wurden seit 2011 von den Bundesforsten oder von PächterInnen bzw. über Beteiligungen im Ausland gepachtet (Aufschlüsselung nach bis 5 ha, 5 bis 50 ha, 50 bis 120 ha sowie über 120 ha, sowie nach Staaten)?
23. Mit welchen Kosten waren diese Pachtverträge jeweils verbunden?
24. Wie ist der Stand des Verfahrens zwischen den Österreichischen
Bundesforsten (ÖBf) und der Raiffeisen Zentralbank (RZB)?
Welcher Betrag wird von der RZB geltend gemacht?
Wie hoch waren die Verluste der ÖBf?
25. Über
wie viele Konten bzw. Sparbücher hinsichtlich der Verkaufseinnahmen
verfügen die Bundesforste?
Bei welchen Banken befinden sich diese?
26. Wie hoch war bei diesen der jeweilige Kontostand zum 31.12.2010 und 31.12.2011 (Ersuche um Angabe des jeweiligen Kontostandes)?
27. Wie beurteilt das Ressort die Stellungnahme der Bundesministerin für Justiz zur Petition „Bundesforste: Verkauf und Zukauf von Liegenschaften - Vermögensverhandlungen mit den Bundesländern", in der sie feststellt dass die Verbotsregelung des § 1 Abs. 3 Bundesforste-Gesetz mit keiner Nichtigkeitssanktion verbunden ist?
28. Halten Sie diese Bestimmung im Bundesforstgesetz daher auch für totes Recht?
29. Werden
Sie dem Nationalrat aufgrund dieser Stellungnahme eine Vorlage mit der das
Bundesforstgesetz geändert wird, übermitteln?
Wenn nein, warum nicht?
30. Welche Kosten hat die Insolvenz- bzw. Liquidation der gemeinsamen Firma mit Kelag SWH (Strom und Wärme aus Holz) verursacht?
31. Was passiert mit den einzelnen Standorten (Hack-Schnitzelheizwerken)?