12666/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.09.2012
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Anfrage
des Abgeordneten Strutz,
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Videoüberwachung
Die Kleine Zeitung berichtete in ihrer Online Ausgabe vom 03.09.2012 unter der Überschrift. „Leichtere Video-Überwachung lässt Wogen hochgehen“, über die vom Bundeskanzleramt vorgelegte Datenschutznovelle.
„(…)Besonders kritisch wird gesehen, dass die bisherige Vorabkontrolle bei der privaten Videoüberwachung gestrichen wird. Die Datenschutzkommission prüft somit nicht mehr, ob die Kamera angebracht werden kann oder gegen Verbote verstößt.“(...)
„(…)Die vom Bundeskanzleramt vorgelegte Novelle zum Datenschutzgesetz (DSG) ist in der Begutachtung auf einige Kritik gestoßen. Dem Finanzministerium missfällt der Verzicht auf die Meldepflicht, wenn ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt wird. Auch die Rechtsanwaltskammer und der ÖGB lehnen dies ab und kritisieren überdies, dass die Vorabkontrolle bei privater Videoüberwachung gestrichen werden soll......... Das Finanzministerium sieht in der Novelle, deren Begutachtungsfrist am 28. August gelaufen ist, eine "vorauseilende Rechtssetzung" des Kanzleramtes, da die EU derzeit an einer Datenschutzverordnung arbeitet, deren Inhalte aber noch nicht bekannt sind.“(...)
„(…)Besonders kritisiert wird die Erleichterung bei der privaten Videoüberwachung. Künftig soll jemand, der etwa eine Überwachungskamera installieren möchte, selbst prüfen müssen, ob er das gesetzlich auch darf und dann bei der Datenschutzkommission eine entsprechende Meldung abgeben. Diese wird dann einer automationsunterstützten Plausibilitätsprüfung unterzogen und die Kamera darf sofort betrieben werden. Eine genaue Kontrolle durch einen Sachbearbeiter werde nur erfolgen, wenn sich jemand beschwert. Bei "sensiblen Daten" aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich - etwa ethnische Herkunft, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualität - werden aber auch weiterhin Vorabkontrollen notwendig sein, wurde versichert.. “(...)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
1. Warum wird die Vorkontrolle bei der privaten Videoüberwachung gestrichen?
2. Warum entfällt die Meldepflicht wenn ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt wird?
3. Warum wird nicht gewartet bis die EU ihre Datenschutzverordnung fertig gestellt hat?
4. Was ist über die Datenschutzverordnung der EU bis jetzt bekannt.
5. Gibt es bereits einen Entwurf?
6. Wie viele öffentliche Plätze werden derzeit bundesweit videoüberwacht?
7. Welche Erfolge haben diese Überwachungen gebracht?
8. Wie hoch waren die bundesweiten Kosten für die Videoüberwachung in den letzten 5 Jahren?
9. Soll die Videoüberwachung in den nächsten Jahren ausgeweitet werden?
10. Wie viele Videoüberwachungen (Audiovisuelle Überwachungen) nach § 54 SPG wurden durch die Polizei in den Jahren 2010/2011/2012 beantragt (Stichtag 31. August 2012)
11. Wie viele wurden davon nach Befassung des jeweiligen Rechtsschutzbeauftragten genehmigt (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?
12. Welche genehmigten Standorte zur Videoüberwachung nach § 54 SPG gab es mit 31. August 2012 überhaupt in Österreich (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?
13. In wie vielen Fällen wurden personenbezogene Bilddaten von den Sicherheitsbehörden bzw. Strafverfolgungsbehörden bislang verwendet, die Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Bereiches mittels Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten rechtsmäßig ermittelt und den Sicherheitsbehörden bis zum Stichtag 31. August 2012 übermittelt haben (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
14. Welche Summe wurde von den Sicherheitsbehörden in den Jahren 2010/2011/2012 in den Kauf und Installation von Videokameras und Videoüberwachungssysteme investiert (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
15. Welche budgetären Planungen für den Ankauf und Installation bestehen für das Jahr 2013?
16. Wie viele Videokameras und Videoüberwachungssysteme sollen 2013 angekauft werden?
17. Wie hoch beliefen sich in den Jahren 2010/2011/2012 die Betriebskosten für alle Standorte der Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung auf Standorte)?
18. Wie hoch beliefen sich in den Jahren 2010/2011/2012 die Personalkosten für alle Standorte der Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung auf Standorte)?
19. In welchen genehmigten videoüberwachten Gebieten, Örtlichkeiten, Gebäuden bzw. Straßen gab es in diesem Zeitraum dadurch einen nachweisbaren Rückgang von Straftaten?
20. Ist aus Sicht des Ressorts eine präventive Wirkung nachweisbar?
21. Können Sie ausschließen, dass sich die Straftaten durch die Videoüberwachung lediglich an andere Orte (die noch nicht überwacht werden) verlagert haben?
22. Wenn ja, wie begründen Sie dies?
23. Welche sonstigen Nachteile sind aufgrund der Videoüberwachung von Gebieten, Örtlichkeiten, Gebäuden oder Straßen aufgetreten und dem Ressort in den Jahren 2010/2011/2012 bekannt geworden?