12667/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.09.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Jury, Strutz

und weiterer Abgeordneten

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend aktueller Stand und Erfolg von Videoüberwachung

 

 

Durch einen Gemeinderatsbeschluss der Stadt Spittal/Drau wurde beschlossen, dass es zukünftig in Spittal eine Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen geben soll.

 

Dieser Beschluss fußt auf § 54 Abs. 6 SPG ff welche eine „Überwachung“ durch Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten zulässt. Aufgrund dieser „Überwachungen“ in verschiedenen Städten in Österreich scheint es, dass sich die Kriminalitätsentwicklung rückläufig entwickelt.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie stellt sich die Situation der Kriminalitätsentwicklung aufgrund der Videoüberwachung in folgenden Städten:

Lienz,

Villach,

Klagenfurt,

Schwechat,

Ried iI,

Reute,

Wiener Neustadt dar? (2009 bis zum Einlangen dieser Anfrage)

(Bitte um genaue Aufschlüsselung)

 

2.    Wie hoch ist die Aufklärungsrate und deren Entwicklung der in Frage 1 angeführten Städte? (im Zeitraum von 2009 bis zum Einlangen dieser Anfrage)

 

3.    Wie entwickelte sich die Aufklärungsrate nach Deliktsgruppen? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der Aufklärung nach Delikten)

 

4.    Wie viele Straftäter konnten aufgrund der Videoüberwachung in oben angeführten Städten ausgeforscht und zur Anzeige gebracht werden?

 

5.    Wie viele Zeugen konnten aufgrund der Videoüberwachung in oben angeführten Städten ausgeforscht werden und zur Aufklärung beitragen?

 

6.    Gibt es Statistiken, dass sich die Bevölkerung durch die Videoüberwachung eingeschüchtert fühlt und dadurch bei der Aufklärung der Straftaten die Mithilfe verweigert?