12667/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.09.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Jury, Strutz
und weiterer Abgeordneten
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend aktueller Stand und Erfolg von Videoüberwachung
Durch einen Gemeinderatsbeschluss der Stadt Spittal/Drau wurde beschlossen, dass es zukünftig in Spittal eine Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen geben soll.
Dieser Beschluss fußt auf § 54 Abs. 6 SPG ff welche eine „Überwachung“ durch Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten zulässt. Aufgrund dieser „Überwachungen“ in verschiedenen Städten in Österreich scheint es, dass sich die Kriminalitätsentwicklung rückläufig entwickelt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie stellt sich die Situation der Kriminalitätsentwicklung aufgrund der Videoüberwachung in folgenden Städten:
Lienz,
Villach,
Klagenfurt,
Schwechat,
Ried iI,
Reute,
Wiener Neustadt dar? (2009 bis zum Einlangen dieser Anfrage)
(Bitte um genaue Aufschlüsselung)
2. Wie hoch ist die Aufklärungsrate und deren Entwicklung der in Frage 1 angeführten Städte? (im Zeitraum von 2009 bis zum Einlangen dieser Anfrage)
3. Wie entwickelte sich die Aufklärungsrate nach Deliktsgruppen? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der Aufklärung nach Delikten)
4. Wie viele Straftäter konnten aufgrund der Videoüberwachung in oben angeführten Städten ausgeforscht und zur Anzeige gebracht werden?
5. Wie viele Zeugen konnten aufgrund der Videoüberwachung in oben angeführten Städten ausgeforscht werden und zur Aufklärung beitragen?
6. Gibt es Statistiken, dass sich die Bevölkerung durch die Videoüberwachung eingeschüchtert fühlt und dadurch bei der Aufklärung der Straftaten die Mithilfe verweigert?